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  • Nun dürfen auch Hamburger Unternehmen Test-Belege ausfüllen. Jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. 
  • Foto: picture alliance/dpa

Unter bestimmten Voraussetzungen: Hamburger Firmen dürfen Corona-Test-Belege ausstellen

Ein wichtiges Puzzleteil zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind Schnell- und Selbsttests. Um das Verfahren in diesem Bereich zu vereinfachen, können in Hamburg nun auch Firmen Test-Belege ausstellen. Das teilte die Gesundheitsbehörde am Mittwoch mit.

Hamburgs Unternehmen sollen ihren Mitarbeitern Corona-Schnell- und Selbsttests anbieten und auch Bescheinigungen über das Ergebnis ausstellen können. Ein solcher Nachweis über ein negatives Ergebnis, der zwölf Stunden gültig sei, könne die Mitarbeiter dann zur Nutzung bestimmter Leistungen berechtigen, teilte die Gesundheitsbehörde am Mittwoch mit.

Hamburger Unternehmen können Test-Belege ausstellen

Bislang ist ein negatives Testergebnis in Hamburg beispielsweise für einen Friseurbesuch erforderlich.

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Voraussetzung sei, dass es in den Betrieben Testbeauftragte gebe, die in der Durchführung von Schnelltests geschult und der Gesundheitsbehörde gemeldet worden seien. Zudem müsse das Unternehmen eine Selbstverpflichtung gegenüber der Behörde eingehen, hieß es.

Durchführung nur von geschulten Testbeauftragten

Laut Corona-Eindämmungsverordnung sollen Arbeitgeber „ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz anwesend sind, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus mittels eines Schnelltests“ unterbreiten. Bisher geschieht dies allerdings auf freiwilliger Basis. (alu/dpa)

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