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  • Foto: picture alliance/dpa

Überraschung in Hamburg-Blankenese: Frau erbt Wohnung – darf sie aber nicht betreten

Blankenese –

Wenn es um das Erbe von Verstorbenen geht, kann es auch mal kompliziert werdenEin Fall in Blankenese sorgte für eine Frau für eine Überraschung. Als Miterbin wollte sie in die Wohnung ihrer verstorbenen Mutter. Doch jetzt hat das Gericht entschieden: Sie darf diese nicht betreten. Ein Eintrag im Grundbuch nimmt ihr das Recht dazu.  

Nicht immer können Erben einfach über Haus oder Wohnung verfügen. Besteht an der Immobilie nämlich ein im Grundbuch gesichertes Wohnungsrecht, müssen Erben im Zweifel draußen bleiben, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese zeigt (Az.: 531 C 352/19), über das die Zeitschrift „NJW-Spezial“ (Heft 19, 2020) berichtet. 

Wegen Eintrag im Grundbuch: Frau erbt Wohnung, doch darf nicht rein

In dem verhandelten Fall hatte eine Mutter ihren Kindern eine Wohnung hinterlassen. Im Grundbuch war ein Wohnungsrecht zugunsten des zweiten Ehemanns der Mutter eingetragen. Die miterbende Tochter beantragte mittels einer einstweiligen Verfügung die Herausgabe bestimmter Gegenstände. Dazu wollte sie die Wohnung allein und ohne Schlüsseldienst betreten. Der Witwer hatte allerdings zuvor die Schlösser ausgetauscht.

Immobilie geerbt: Erbin darf Wohnung nicht betreten

Vor Gericht hatte die Tochter keinen Erfolg: Die Meinung der Miterbin, dass sie wie jeder andere Eigentümer die Wohnung einfach betreten könne, sei ein gravierender Rechtsirrtum. Der Wohnungsberechtigte habe sogar eine noch stärkere Stellung als ein Mieter. Als alleiniger Wohnungsberechtigter könne der Witwer Dritte vom Betreten der Immobilie ausschließen.

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Außerdem habe die Miterbin die Herausgabe der Nachlassgegenstände nur an sich gefordert, dabei sei sie lediglich Miterbin. Auch seien die verlangten Gegenstände derart unbestimmt bezeichnet, dass kein vollstreckbares Urteil erlassen werden könne. (dpa/mel)

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