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  • In Hamburg wurde die öffentliche Maskenpflicht am Montag, den 2. November, auf weitere Plätze und Straßen ausgeweitet – und zwar ohne große Ankündigung. An den Orten sollen auch Polizisten eingesetzt werden, die die Einhaltung der Pflicht kontrollieren. Bereits im Oktober legte die Stadt Hamburg fest, dass an einigen besonders häufig genutzten Plätzen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden ...

Überraschung in Hamburg: 15 neue Straßen und Plätze: Hier gilt ab jetzt Maskenpflicht

In Hamburg wurde die öffentliche Maskenpflicht am Montag, den 2. November, auf weitere Plätze und Straßen ausgeweitet – und zwar ohne große Ankündigung. An den Orten sollen auch Polizisten eingesetzt werden, die die Einhaltung der Pflicht kontrollieren. Bereits im Oktober legte die Stadt Hamburg fest, dass an einigen besonders häufig genutzten Plätzen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden soll.

Mit Wochenbeginn müsse nun unter anderem auch in der Ottenser Hauptstraße, rund um den Hauptbahnhof, auf der Mönckebergstraße, am ZOB in Wilhelmsburg sowie rund um den Bahnhof Altona ein Mund-Nase-Schutz getragen werden, sagte die stellvertretende Senatssprecherin Julia Offen am Dienstag zur Landespressekonferenz in Hamburg.

Maskenpflicht in Hamburg: 15 neue Orte bekannt gegeben

Insgesamt hat der rot-grüne Senat in der neuen seit Montag geltenden Rechtsverordnung 15 weitere Straßen und öffentliche Plätze genannt. Dort muss nun zu bestimmten Uhrzeiten eine Maske getragen werden. Die neu hinzugekommenen Flächen sind in der Stadt deutlich ausgewiesen und gekennzeichnet.

Corona in Hamburg: Pauschale Maskenpflicht nicht geplant

Eine pauschale Maskenpflicht in der Innenstadt sei indes nicht geplant, sagte Offen. Es sei sowohl der Polizei als auch den anderen Akteuren wichtig, dass die Maßnahmen wirksam und verhältnismäßig sind, begründete sie die Entscheidung. Ein Gießkannen-Prinzip für die Stadt sei deshalb keine Lösung. Die Pflicht gelte deshalb nun vor allem an den Orten, an den es schwierig sei, den Abstand von eineinhalb Metern zueinander einzuhalten.

Diese 15 Orte sind dazugekommen:

  • die Ottenser Hauptstraße im Bereich der Hausnummern 2 bis 27, montags bis sonnabends, jeweils von 8 Uhr bis 20 Uhr,
  • die Muharrem-Acar-Brücke (Wilhelmsburg) vom Brückenende am Gertrud-von-Thaden-Platz bis zum Treppenfuß am ZOB beziehungsweise bis zum Ende der Rampe an der Bahnhofspassage einschließlich des südlichen Bereichs der Bahnhofspassage Richtung ZOB, montags bis sonnabends, jeweils von 8 Uhr bis 22 Uhr,
  • das Umfeld des Bahnhofs Altona im räumlichen Bereich der Präsident-Krahn-Straße zwischen und einschließlich der Hausnummern 1 und 8 beidseitig, Max-Brauer-Allee zwischen und einschließlich der Hausnummern 51 und 53 auf der zum Bahnhof gelegenen Gehwegseite (westlich), zwischen und einschließlich der Gebäude Paul-Nevermann-Platz 5 und Ottenser Haupstraße 1a beidseitig, zwischen und einschließlich der Gebäude Ottenser Hauptstraße 1 und Scheel-Plessen-Str. 9, zwischen und einschließlich der Gebäude Scheel-Plessen-Str. 9 bis Paul-Nevermann-Platz 19, montags bis sonnabends, jeweils von 8 Uhr bis 22 Uhr,
  • in der Straße Kirchenallee (St. Georg) im räumlichen Bereich zwischen Steintorplatz, Ernst-Merck-Straße, Hachmannplatz und Heidi-Kabel-Platz täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr,
  • Heidi-Kabel-Platz (St. Georg) im räumlichen Bereich vor dem Gebäude Ernst-Merck-Straße 9, der Kirchenallee und dem Hachmannplatz täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr,
  • auf dem Hachmannplatz (St. Georg) im räumlichen Bereich vor dem Hauptbahnhof, abgegrenzt vom Steintorplatz, der Kirchenallee und dem Heidi-Kabel-Platz täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr,
  • auf der Straße Steintordamm (St. Georg) im räumlichen Bereich der Steintorbrücke zwischen Steintorplatz und Steintorwall täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr,
  • Steintorwall im räumlichen Bereich zwischen Mönckebergstraße 1 und Georgsplatz / Ernst-Merck-Straße montags bis sonnabends,jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr,
  • in der Mönckebergstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 31 zwischen Glockengießerwall / Steintorwall und Rathausmarkt einschließlich der Tunnelanlage zum Hauptbahnhof montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr,
  • in der Spitalerstraße im räumlichen Bereich zwischen Steintorwall und Mönckebergstraße montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr,
  • in der Straße Barkhof (Altstadt) im räumlichen Bereich zwischen Spitalerstraße und Mönckebergstraße, montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr,
  • auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz im räumlichen Bereich zwischen Mönckebergstraße und Rosenstraße beziehungsweise Kleine Rosenstraße, montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr,
  • auf dem Ida-Ehre-Platz (Altstadt) im räumlichen Bereich zwischen Mönckebergstraße und Steinstraße, montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr,
  • in der Straße Lange Mühren (Altstadt) im räumlichen Bereich zwischen Spitalerstraße und Mönckebergstraße montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr,
  • in der Bergstraße (Altstadt) im räumlichen Bereich der Hausnummern 9-28 zwischen Ballindamm und Mönckebergstraße montags bis sonnabends, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr. (mhö)

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