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  • Die Täter bedrohten ihr Opfer mit einem Messer. Symbolfoto
  • Foto: dpa

Überfall in St. Georg: Opfer mit Ketten an Stuhl gefesselt und Messer bedroht – Prozess

St. Georg –

Sie sollen einen Mann in eine Wohnung gelockt, ihm einen Sack über den Kopf gestülpt, ihn mit Ketten und Kabeln an einen Stuhl gefesselt, mit Waffen bedroht und ihn erpresst haben. Auf der Flucht brach sich das Opfer beide Füße. Jetzt müssen sich drei Männer (47, 38 und 35) wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes vor dem Landgericht verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft lief der brutale Überfall, der schon mehr als drei Jahre zurückliegt, folgendermaßen ab: Die Männer lockten ihr Opfer am 28. Oktober 2017 unter einem Vorwand in eine Wohnung in St. Georg. Nachdem ihm der 47-Jährige die Tür öffnete, sollen ihm die anderen beiden Angeklagten ihm einen Sack über den Kopf gezogen und ihn mittels Ketten, Kabeln und Paketband auf einem Stuhl fixiert haben. Dann forderten sie Bargeld sowie die Zugangsdaten zu Bitcoin-Wallets, dabei sollen die Männer Masken getragen haben.

Brutalo-Überfall in St. Georg: Männer fesseln Opfer an Stuhl

Laut Anklage sollen sie dem Opfer ein Messer an den Hals gehalten, ihm eine kleine Axt gezeigt und damit gedroht haben, seinen Penis abzutrennen, sowie seinen engsten Familienangehörigen etwas anzutun.

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In Panik soll das Opfer schließlich die Pin für zwei Mobiltelefone, die Zugangsdaten zu Bitcoin-Wallets sowie eine Wohnanschrift verraten haben, in der die mutmaßlichen Täter eine Lagerstätte für Drogen vermuteten.

Opfer brach sich bei Flucht über Balkon beide Füße

Die Angeklagten sollen mit den Handys, Bargeld und dem Autoschlüssel die Wohnung verlassen und mit dem Auto des Opfers zu der genannten Adresse in Buxtehude gefahren sein.

Währenddessen bewachte der 47-Jährige den Mann. Diesem gelang es gegen 2.20 Uhr sich von den Fesseln zu befreien. Mit einem Sprung aus dem Wohnzimmerfenster rettete er sich ins Freie zu retten, brach sich jedoch dabei beide Füße.

Ab Freitag müssen sich die drei mutmaßlichen Täter vor der Großen Strafkammer verantworten. (jek)

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