• Foto: Florian Quandt

Tunnel in Hamburg: Vergewaltiger fällt über Frau her: Er galt als nicht mehr gefährlich

St. Georg –

Für das Gericht ist er kein Unbekannter: Schon einmal ist Daniel R. wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden. Das war 2009. Zehn Jahre später versuchte er es noch einmal, eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife konnte das Opfer vor dem Schlimmsten bewahren. Am Montag beginnt der Prozess gegen den 39-Jährigen vor dem Hamburger Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft hat Daniel R. wegen versuchter Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht angeklagt. Der 39-Jährige soll am Abend des 9. September 2019 den Fußgängertunnel zwischen der Norderstraße und der Rosenallee (St. Georg) betreten und dort eine 28-jährige Frau angesprochen haben, welche die Unterführung auf dem Heimweg von einer Feier durchquerte.

Im Fußgängertunnel überfiel Daniel R. eine 28-Jährige

Schnell soll Daniel R. dabei anzüglich geworden sein. Die junge Frau bat Daniel R. um sein Handy, mit dem sie ihre Freunde um Hilfe bitten wollte. Doch der 39-Jährige warf das Handy zu Boden. Als die Frau sich bückte, um das Telefon aufzuheben, soll Daniel R. sie von hinten umklammert, mit dem Tod bedroht und dann versucht haben, sie zum Sex zu zwingen.

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Die junge Frau hatte Glück: Genau in diesem Moment tauchte eine Polizeistreife auf. Die drei Beamten reagierten blitzschnell, trennten den Angreifer von seinem Opfer und nahmen den Mann vorläufig fest. Bei einer Durchsuchung fanden sie vier Messer und einen Teleskop-Schlagstock bei Daniel R. 

Vergewaltigung in Hamburg: Daniel R. einschlägig  vorbestraft

Außerdem soll der 39-Jährige betrunken gewesen sein – ein Verstoß gegen eine gerichtliche Weisung, die Daniel R. bei seiner Verurteilung 2009 den Konsum von Alkohol untersagt hatte. Damals war Daniel R. wegen mehrerer brutaler Überfälle und Vergewaltigungen verschiedener Frauen in den Jahren 2005 und 2006 zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. 2015 wurde der Vater einer Tochter aus der Haft entlassen. Nach Einschätzung des Gerichts waren die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht gegeben. Daniel R. galt nicht mehr als gefährlich – offenbar eine fatale Fehleinschätzung.

Für die junge Frau aus dem Tunnel wird es schwer werden. Sie hatte bei dem Überfall eine Verletzung am Hals erlitten und Todesängste ausgestanden. Für den Prozess sind mehrere Tage angesetzt. (ng)

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