x
x
x
  • Foto: picture alliance/dpa

Trotz Corona-Kontaktverbot: Gericht: Mutter darf Kinder in Schutzhaus besuchen

Eine Mutter hat erfolgreich darauf geklagt, ihre in einem Kinderschutzhaus untergebrachten Kinder besuchen zu dürfen. Seit dem 2. April war es der Frau aufgrund des Kontaktverbots durch das Coronavirus nicht mehr erlaubt, sie in der Einrichtung zu treffen. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht Hamburg im Sinne der Mutter.

„Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts verletzt das ausnahmslose Verbot, die eigenen Kinder in Kinderschutzeinrichtungen persönlich zu besuchen, die Eltern in ihren Grundrechten, indem es zu einem kompletten Kontaktabbruch zwischen Eltern und Kinder führt, ohne dabei etwa nach dem Alter der Kinder, der Qualität der bisherigen Eltern-Kind-Beziehung, der Häufigkeit der bisherigen Umgangskontakte oder sonstigen Aspekten zu differenzieren“, erklärt ein Sprecher die Entscheidung.

„Überdies hat das Verwaltungsgericht beanstandet, dass die Coronavirus-Eindämmungsverordnung zwar einen Besuch in Krankenhäusern und Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung in Einzelfällen ermöglicht, aber keine entsprechende Ausnahmeregelung für Kinderschutzeinrichtungen vorsieht.“

Mutter durfte einmal die Woche ins Kinderschutzhaus

Wie alt die Mutter und die beiden Kinder sind und seit wann sie in der Einrichtung untergebracht waren, konnte der Sprecher auf Nachfrage der MOPO nicht beantworten. Aus dem Beschluss geht jedoch hervor, dass das Amtsgericht der Mutter das Sorgerecht sowie das Recht zur Aufenthaltsbestimmung und zur Erziehung vorläufig teilweise entzogen hatte. Die beiden Kinder durfte sie demnach unter Aufsicht einmal die Woche besuchen.

Das könnte Sie auch interessieren: Behörde: Hinweise auf Fehlverhalten des UKE!

Da die beiden Kinder jedoch noch zu klein sind, um zu telefonieren oder mit der Mutter schriftlich in Kontakt zu bleiben und sie daher „auf das persönliche Aufeinandertreffen zur Aufrechterhaltung von Beziehungen angewiesen sind“, sei „der Wegfall von Umgangskontakten über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von wenigen Wochen von erheblichem Gewicht“, heißt es.

Kinderschutzhäuser sind Einrichtungen in Hamburg, in denen Babys und Kleinkinder bis zu einem Alter von maximal sechs Jahren in akuten Notfällen betreut werden können. Im Falle des unerlaubten Betretens der Einrichtung hätte der Frau ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro gedroht. (jek)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp