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  • Foto: Patrick Sun

Trotz Brutzeit: Abgeholzte Bäume in der Rissener Kiesgrube

Rissen –

Es ist ein eher seltenes Bild, dass Ende März frisch abgeholzte Bäume am Boden der Rissener Kiesgrube liegen. Zum Schutz der Vögel-Brutnester ist die Abholzung nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar jeden Jahres gestattet – in Einzelfällen wird jedoch eine Sondergenehmigung erteilt.

Einem besorgten Hamburger sind Anfang der Woche frisch abgeholzte Bäume in der Kiesgrube in Rissen aufgefallen. Um die Vögel in ihrer Brutzeit zu schützen, besagt das Bundesnaturschutzgesetz, dass das Sommerfällverbot für Bäume in Hamburg gilt, demnach stehen die Maschinen zur Baumfällung von März bis Ende September still. Nur mit einer Sondergenehmigung dürfen Bäume zu einem späteren Zeitpunkt zum Erliegen kommen, bestätigt Christian Schumacher, Pressesprecher vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Hamburg e.V. Die MOPO hat bei dem zuständigen Bezirksamt nachgefragt.

„Nach der jetzt durchgeführten Maßnahme wird hier eine Biotop-Aufwertung durchgeführt. In diesem Zuge ist auch eine Waldrandgestaltung vorgesehen und es ist beabsichtigt hier einen nassen Bereich, ein sogenanntes Feuchtbiotop entstehen zu lassen“, sagt Martin Roehl, Pressesprecher des Bezirksamtes Altona.

Trotz Brut-Zeit: Bäume in Rissener Kiesgrube abgeholzt

Bäume spenden nicht nur Schatten an heißen Sommertagen und bieten Windschutz in stürmischen Zeiten: Der Organismus produziert Sauerstoff und bindet Feuchtigkeit. Ein Baum ist ein natürlicher Filter von Schadstoffen in der Luft. Für Vögel und Insekten bieten sie einen hervorragenden Lebensraum. Um diesen zu schützen, bedarf eine Fällung einer artenschutzrechtlichen Beurteilung der Behörde für Umwelt und Energie. Dies liegt nach Angaben des Bezirksamtes Altona vor. „In diesem Bereich wurden keine brütenden Vögel angetroffen, die durch die Maßnahme gestört worden sind“, versichert Roehl. (mdo)

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