Tjarks stoppt Ausweisung neuer Anwohnerparkzonen in Hamburg
Seit 2015 weist Hamburg nach und nach neue Bewohnerparkzonen aus, die sich immer mehr über das Stadtgebiet verteilen. Als neueste Anwohnerparkgebiete starteten vor kurzem Hohenfelde, Uhlenhorst und Borgfelde. Ein hoch emotionales Thema, das regelmäßig für Zündstoff in der Stadt sorgt. Jetzt stellte die Handelskammer einen Forderungskatalog auf. Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) reagiert prompt.
Seit 2015 weist Hamburg nach und nach neue Bewohnerparkzonen aus, die sich immer mehr über das Stadtgebiet verteilen. Als neueste Anwohnerparkgebiete starteten vor kurzem Hohenfelde, Uhlenhorst und Borgfelde. Ein hoch emotionales Thema, das regelmäßig für Zündstoff in der Stadt sorgt. Jetzt stellte die Handelskammer einen Forderungskatalog auf. Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) reagiert prompt.
Auf der einen Seite gibt es große Fans des Anwohnerparkens: Simone Dornia, Sprecherin der Hamburger Grünen für Uhlenhorst und Hohenfelde, verwies bereits darauf, dass die Bewohnerparkzonen in den anderen Stadtteilen bereits nachweislich den Parkdruck verringert hätten. „Ich bin sicher, dass das Bewohnerparken auf der Uhlenhorst und in Hohenfelde zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner:innen führen wird“, sagte sie zuversichtlich.
Anwohnerparken in Hamburg ist durchaus umstritten
Auf der anderen Seite ist das Anwohnerparken allerdings durchaus umstritten – auch weil teils deutlich mehr Parkausweise ausgestellt werden, als Stellplätze vorhanden sind, was wiederum dazu führt, dass Anwohner in Stoßzeiten teilweise genauso schlecht einen Parkplatz finden wie zuvor.
Viel Ärger gibt es auch um handwerkliche Betriebe, die vom Anwohnerparken erst einmal ausgeschlossen sind. Nach Angaben der Handelskammer haben in den Gebieten mit geplantem oder schon erlassenem Anwohnerparken rund 66.800 Unternehmen und damit 39 Prozent aller der Handelskammer zugehörigen Unternehmen ihren Betriebssitz. Sie alle müssen aufwendige Ausnahmegenehmigungen beantragen, die auch nicht zu 100 Prozent genehmigt werden.
Handelskammer fordert „Anliegerparken“ statt „Anwohnerparken“
„Wir müssen das Bewohnerparken zu einem Anliegerparken weiterentwickeln“, sagt Handelskammer-Präsident Norbert Aust jetzt. Dann würden Firmen, die schon seit Jahrzehnten in den Quartieren verwurzelt seien, nicht mehr ausgegrenzt und könnten mit ihren Fahrzeugen zu den gleichen Bedingungen parken wie Anwohner. Ein derartiges Unterfangen kann Hamburg allerdings nicht alleine entscheiden, dazu müsste die Straßenverkehrsordnung geändert werden, die derzeit automatische Ausnahmen nur für Anwohner vorsieht.

Die Handelskammer erwartet von Hamburg deshalb eine entsprechende Bundesratinitiative, um das Thema voranzubringen. „Bis dahin brauchen wir bei den Ausnahmegenehmigungen eine deutlich wirtschaftsfreundlichere Vergabepraxis“, fordert Aust. Zusätzlich sollten solange auch keine neuen Gebiete mehr ausgewiesen werden. Beim Ermessensspielraum müsse die Devise lauten: „Im Zweifel für das Unternehmen“.
So reagiert Verkehrssenator Tjarks auf die Forderungen
Gerichtet sind diese Forderungen an Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne). Der sieht in dem Papier der Handwerkskammer laut eigener Aussage eine Reihe von „guten Anknüpfungspunkten.“ „Das Papier verdient es insgesamt, dass wir uns intensiv beschäftigen und in Diskussionsprozessen mit den Kammern und weiteren Beteiligten gemeinsam zu guten Lösungen kommen“, sagt er der MOPO. „Dafür müssen wir den Interessen der Unternehmen ebenso gerecht werden wie den Herausforderungen des knappen öffentlichen Raumes und des Klimawandels.“
Der Grünen-Politiker kündigte an, die Beteiligten dafür zu Gesprächen einzuladen und versprach: „Um den Ergebnissen nicht vorzugreifen, werden wir neue Bewohnerparkgebiete vorerst zurückstellen.“
Ein Sprecher seiner Behörde verweist allerdings auch darauf, dass einige Forderungen der Kammer bereits erfüllt wurden: Zum Beispiel sei der Ausbau von mehr Liefer- und Ladezonen in Anwohnerparkgebieten gerade erst beschlossen worden. Zudem gebe es seit Anfang des Jahres eine neue Ausnahmegenehmigung für Schichtarbeitende aller Branchen, deren Schicht bis einschließlich 6 Uhr morgens beginnt. Die jeweiligen Unternehmen müssen nachweisen, dass sie zwingend auf den Schichtdienst angewiesen sind und erhalten dann ein „angepasstes Kontingent“ an Ausnahmegenehmigungen. Diese können dann an die Beschäftigten verteilt werden.