Gegen den Hamburger Staatsanwalt Jörg Fröhlich wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet. (Archivbild)
  • Gegen den Hamburger Staatsanwalt Jörg Fröhlich wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Ticket-Affäre: Disziplinarverfahren gegen Hamburger Generalstaatsanwalt

Hat Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich eine Durchsuchung bei Innensenator Andy Grote (SPD) verhindert? Um diese Vorwürfe aus dem Weg zu räumen, hat Fröhlich nun selbst ein Disziplinarverfahren gegen sich beantragt. Zum Hintergrund: Es geht um den Verdacht, dass der heutige Innensenator Andy Grote (SPD) noch als Bezirkschef von Mitte Fußball-Tickets für Pauli-Spiele in Höhe von 1700 Euro angenommen hat.

„Mit dem Disziplinarverfahren sollen die in den Medien erhobenen erheblichen Vorwürfe gegen den Generalstaatsanwalt in einem rechtlich geregelten Verfahren aufgeklärt werden“, heißt es dazu aus der Justizbehörde. Damit komme der Dienstherr zugleich seiner Fürsorgepflicht nach, da der Bedienstete entlastet wird, falls sich der Verdacht eines Dienstvergehens nicht bestätige. Die Behörde will nun eine außenstehende Person bestellen, die unabhängig die Ermittlungen führt.

Auslöser: Vergleichbarer Fall mit anderem Ergebnis

So soll es 2019 beinah zu Hausdurchsuchungen bei Andy Grote (SPD), Polizeipräsident Ralf Meyer und dem ehemaligen Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) gekommen sein. Damit habe aufgeklärt werden sollen, ob sie Freikarten für VIP-Spiele bekommen hatten. Doch nach Einschalten der Staatsanwaltschaft wurde laut einem NDR-Bericht „einvernehmlich“ entschieden, dass kein Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bestehe.

Wie das „Hamburger Abendblatt“ berichtet, liegt ihm ein „Vermerk“ vor, demzufolge Fröhlich gesagt haben soll, er nehme in Kauf, dass möglicherweise Beweise für Straftaten verloren gingen, da es andernfalls zu einer „politischen Krise“ komme. Außerdem wäre die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft gefährdet.

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Aufgrund einer Gerichtsentscheidung Anfang Oktober 2022 kochte das Thema erneut hoch: Zwei Finanzbeamte mussten wegen Vorteilsannahme eine Geldstrafe zahlen. Sie sind also – im Gegensatz zu den Betroffenen im Vorfall von 2019 – zur Verantwortung gezogen worden.

Ein unabhängiger Ermittler soll nun den Fall von Fröhlich beurteilen: Hierzu können Akten eingesehen, Zeugen verhört und Auskünfte eingeholt werden. Anschließend könnten Disziplinarmaßnahmen oder eine Einstellung des Verfahrens beschlossen werden.

Verfahren möglicherweise nicht ausreichend

„Der Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich erhofft sich mit dem Disziplinarverfahren eine Entlastung“, vermutet der renommierte Strafverteidiger Gerhard Strate gegenüber der MOPO. Und betont: „Die Einleitung des Disziplinarverfahrens ist ein normaler Vorgang, reicht aber möglicherweise nicht aus, um den gesamten Fall abzudecken.“

Unabhängig von dem Disziplinarverfahren müsste die Sache auch strafrechtlich aufgeklärt werden, so der Hamburger Anwalt – da im Raum stehen würde, ob es auch eine „versuchte Strafvereitelung“ sein könnte. Was ist tatsächlich vorgefallen? Welche Durchsuchungsmaßnahmen waren beantragt? Was war der Erfolg davon? Diesen Fragen könnte dann auch strafrechtlich nachgegangen werden.

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