Wer hier landet, muss künftig richtig blechen
Wer in Hamburg randaliert, muss künftig womöglich blechen. Und zwar richtig. Seit Beginn des Jahres werden Gebühren für die Fahrt mit dem Streifenwagen, den Stundeneinsatz der Beamten sowie die Nacht in der Zelle erhoben. Das kann schnell mal teurer werden als eine Nacht im Hotel. Die Polizei rechnet mit einer ordentlichen Summe am Ende des Jahres. Die ersten, die jetzt zahlen müssen, haben gerade erst für Schlagzeilen gesorgt.
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Wer in Hamburg randaliert und in der Zelle landet, muss in Hamburg künftig blechen. Und zwar richtig. Seit Beginn des Jahres werden Gebühren für die Fahrt mit dem Streifenwagen, den Stundeneinsatz der Beamten sowie die Nacht in der Zelle erhoben. Das kann schnell mal teurer werden als eine Nacht im Hotel. Die Polizei rechnet mit einer ordentlichen Summe am Ende des Jahres. Die ersten, die jetzt zahlen müssen, haben gerade erst für Schlagzeilen gesorgt.
Die Kosten für eine Ingewahrsamnahme sind im neuen Amtsblatt detailreich aufgelistet: So soll die Anfahrt mit dem Streifenwagen ein bis zehn Euro kosten, der Einsatz eines Polizeibediensteten je angefangene halbe Stunde 33,20 Euro und der „Aufenthalt im Verwahrraum“ 40 Euro für bis zu sechs Stunden sowie 6,20 Euro für jede weitere. Für jeden Einsatz werden mindestens zwei Beamte benötigt. Die Verordnung könnte dann zum Beispiel für die Randalierer aus der Silvesternacht zum Einsatz kommen.
Hamburg: Randalierer müssen Nacht in der Zelle bezahlen
Laut Polizeiangaben erheben bereits acht weitere Bundesländer sowie die Bundespolizei Gebühren für die Ingewahrsamnahme. Und auch in Hamburg habe man bereits Kosten geltend gemacht – „wegen der Verunreinigung von Arrestzellen und Funkstreifenwagen, aber auch aufgrund sonstiger Schäden sowie Verletzungen von Polizeibediensteten“, wie eine Polizeisprecherin auf MOPO-Anfrage erklärte.
„Wer Kosten verursacht, muss diese auch bezahlen“
Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDU, begrüßt die neue Gebührenordnung und ist damit genau auf Parteilinie. Den Vorwurf, dass der Staat für Recht und Ordnung zu sorgen hätte und den Preis dafür nicht an Privatpersonen abgeben sollte, weist er zurück. „Es ist richtig, dass die, die die Kosten verursachen, diese auch bezahlen“, sagt er im Gespräch mit der MOPO. „Ingewahrsamnahmen dienen der Sicherheit aller Hamburger“.
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Auch dass es sich bei in Gewahrsam Genommenen nicht um rechtskräftig verurteilte Straftäter handelt, sieht er nicht als Problem. Wenn sich ein Tatverdacht nicht bestätigt, solle das Geld ja wieder zurückgezahlt werden.
Polizei rechnet mit einer Million Euro jährlich
Wohnungslose müssen für ihre Ingewahrsamnahme übrigens weiterhin nichts bezahlen. „Der Personenkreis „ohne festen Wohnsitz“ wird von der Inanspruchnahme der neuen Gebühren ausgenommen“, so die Polizeisprecherin. „Hier kommt der Erlass nach der Landeshaushaltsordnung zur Anwendung, da der Aufwand bei der Zustellung des Gebührenbescheides und der Beitreibung der Forderung außer Verhältnis zu der Gebührenerhebung stehen.“ Sprich: Die Aussicht darauf, dass das Geld wirklich gezahlt, ist so gering, dass sich das Einfordern nicht lohnt.
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Die neue Verordnung selber könnte sich aber lohnen, wenn die Rechnung der Polizei aufgeht: „Die Polizei Hamburg geht von jährlich ungefähr einer Million Euro Erlösen aus der Gebührenerhebung für Ingewahrsamnahmen aus“, so die Sprecherin.