Elbbrücke im Suff gerammt: Reuiger Kapitän will nie mehr Schiff fahren
Betrunken bei Sturmflut: So soll der Schiffsführer Bastian B. (45) im Januar vergangenen Jahres mit einer Baggerschute vom Kirchenpauerkai abgelegt haben. Bereits nach ein paar Minuten Fahrzeit kollidierte er auf der Norderelbe mit der Freihafenelbbrücke – und musste gerettet werden. Zudem entstand ein Schaden von mehr als 750.000 Euro. Jetzt soll 45-Jährige zahlen – und wehrt sich gegen den Strafbefehl.
Wenn man es tagein, tagaus mit allerhand Dickfelligen und Unbelehrbaren zu tun hat, muss so ein Gerichts-Termin etwas Tröstliches haben: Der Schiffsführer Bastian B. (45) rammte im Januar vergangenen Jahres im Suff mit einer Baggerschute die Freihafenelbbrücke – und sorgte für einen Schaden von mehr als 750.000 Euro. Jetzt wehrte sich der 45-Jährige zwar gegen den Strafbefehl – aber beeindruckte dabei den Richter.
Bastian B. (45) lacht freundlich, als sich die Kameras der Presse auf ihn richten. Bis ihm anscheinend einfällt, dass es der Sache vielleicht nicht angemessen ist. Schließlich sitzt er heute vor dem Amtsgericht, um gegen einen Strafbefehl vorzugehen. Doch keiner stört sich an seiner Freundlichkeit – denn es wird schnell klar, dass der Angeklagte den Vorwurf sehr ernst nimmt.
Hamburg: Kapitän steuert Schiff betrunken gegen Brücke
Die Staatsanwaltschaft liest die Anklage vor: Dem Schiffsführer Bastian B. wird vorgeworfen, am Abend des 29. Januar 2022 trotz erheblicher Alkoholisierung – er hatte 1,5 Promille im Blut – bei Sturmflut mit einer Baggerschute vom Kirchenpauerkai abgelegt zu haben. Nur wenige Minuten später sei er mit seinem Schiff auf der Norderelbe mit der Freihafenbrücke kollidiert und habe sich mit dieser verhakt. Der Angeklagte sowie sein ebenfalls alkoholisierter Decksmann mussten von der Schute gerettet werden. Sie drohte zu sinken. Sachschaden: Rund 460.000 Euro an der Brücke und 297.000 Euro an der Schute, plus Bergungskosten von etwa 21.000 Euro.

Der Strafbefehl gegen den Kapitän: 60 Tagessätze à 100 Euro wegen vorsätzlicher Gefährdung des Schiffsverkehrs. Dagegen will Bastian B. nun vorgehen – gegen das Strafmaß, nicht gegen den Vorwurf, wie er vor Gericht sofort klarstellt. Die Tat gibt er unumwunden zu. Doch die Tagessätze seien zu hoch für ihn.
„Ich mache momentan nichts beruflich“, erklärt der Kapitän dem Richter. „Ich habe nach dem Vorfall eine Therapie in einem Zentrum begonnen – eine Alkohol- und Drogentherapie. Das ist mit einem neuen Job nicht vereinbar.“ Von Montag bis Donnerstag sei er von 9 Uhr morgens bis 15.30 Uhr in der Therapie. Er bekomme Arbeitslosengeld, jedoch nur 1900 Euro monatlich. Die Krankenversicherung von 135 Euro zahle er selbst, erklärt der Angeklagte. Dazu kämen noch eine Kaltmiete von 650 Euro, Nebenkosten von 240 Euro und sein neunjähriger Sohn, um den er sich kümmere. Er und die Mutter des Kindes leben getrennt.
Prozess: Richter kommt dem angeklagten Kapitän entgegen
Der Richter will wissen, wo der Angeklagte in Zukunft arbeiten wolle. Das wisse er noch nicht, erklärt dieser. Seine Zeit als Kapitän sei jedoch vorbei. „Ich will mein Leben um 180 Grad ändern, deshalb will ich nichts mehr mit Schifffahrt zu tun haben“, sagt Bastian B. Die Schifffahrt sei „keine gute Umgebung“.
Der 45-Jährige hat nicht das erste Mal mit der deutschen Justiz zu tun. Er hat einen Eintrag im Bundeszentralregister, eine Vorstrafe aus dem Jahr 2020. Zwei tateinheitliche Fälle von Drogenbesitz, Koks und Marihuana.
Bastian B. wirkt, als habe er nun verstanden. Er zeigt sich reuevoll. „Was passiert ist, ist unglaublich“, sagt er vor Gericht. Er habe mit Blick auf den Alkohol schon öfter gesagt, jetzt reicht’s – aber erst das Ereignis habe etwas verändert. „Ich habe seit dem 24. Juni nicht mehr getrunken“, so der Kapitän. „Es ist schade, dass das erst passieren musste, bevor ich mein Leben ändere.“ Er würde es gerne ungeschehen machen.
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Der Richter hört ihn ruhig an, zückt sein Handy und beginnt zu rechnen. Die Staatsanwältin fordert in ihrem Plädoyer 60 Tagessätze à 40 Euro. Der Richter geht etwas höher als sie. Das Urteil: 60 Tagessätze zu je 45 Euro wegen vorsätzlicher Gefährdung des Schiffsverkehrs. Bastian B. darf jedoch in Raten zahlen: monatlich 75 Euro. „Sie machen auf mich einen extrem guten Eindruck“, sagt der Richter zum Abschluss. „Sie gehen mit der Sache sehr vernünftig und angemessen um.“ Sprach’s, und wünschte dem Angeklagten alles Gute.