x
x
x
  • Foto: Quandt

Studenten-Wohnungen zu spät fertig: Jetzt sollen Mieter Knebel-Verträge unterschreiben

Altona –

Anfang Februar verkündete International Campus die Eröffnung vom „The Fizz“: 777 Mini-Apartments für Studierende, Azubis und junge Berufstätige. Nun stellt sich heraus: Der Riesenbau an der Stresemannstraße/Ecke Kieler Straße ist nicht fristgerecht fertig geworden. Studenten bekamen jetzt wenige Tage vor dem geplanten Einzug Post: Sie müssen in Ausweichquartiere ziehen und sollen einen Knebel-Vertrag unterschreiben, um die Kosten für den Vermieter gering zu halten.

Der überraschende Brief flatterte bei Roman A. (20)* drei Tage vorm Umzug ein: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass ihr Apartment zum 1. März nicht bezugsfähig sein wird“, heißt es in dem Schreiben. Der Student war entsetzt. „Meine Wohnung ist gekündigt, ich brauchte das Apartment.“

Doch Bauherr und Betreiber International Campus bot zumindest ein Ausweichquartier im eigenen Hause für einen Monat an. Voraussichtlich im April soll Roman A. dann in sein eigenes Apartment einziehen können. Das Unternehmen weist aber unmissverständlich darauf hin, dass die Gemeinschaftsräume erst im Mai fertig sind, das Gesamtobjekt sogar erst Ende Juli! Er müsse sich auf Einschränkungen und Lärm gefasst machen.

International Campus: „The Fizz“ in Hamburg zu spät fertig

Um für sich selbst die Kosten gering zu halten, hat International Campus dem Studenten gleich eine Aufhebungsvereinbarung über den alten Mietvertrag plus neue Verträge zugesandt. Die Studierenden sollen unterschreiben, dass sie wissen, dass das Gebäude noch nicht fertig ist und dass auch zum Einzug die Gemeinschaftsräume (Wasch- und Trockenräume, Gemeinschaftsküche) und Klingel-und Briefkastenanalge nicht fertig sein werden.

Das könne Sie auch interessieren: Luxus-Apartments für Studierende The Fizz in Altona fertig – 700 Euro für Mini-Wohnung

Der Grund für die Formulierungen wird einige Absätze später klar. Da heißt es: „Dem Mieter ist bekannt, dass es zu Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs, insbesondere durch Zugangsbeschränkungen, Erschütterungen, Lärm, Schmutz etc. kommen kann und er erkennt diesen Zustand bis Abschluss der Arbeiten als vertragsgemäß an. Weshalb Miet-Minderungen und Schadenersatzansprüche… ausgeschlossen sind.“ Im Gegenzug will International Campus den Mietern ein „einmaliges Cashback“ von 300 Euro zahlen.

Hamburger Studenten-Wohnhaus „The Fizz“: Mieter sollen auf Rechte verzichten

Damit ist Roman A. aber nicht einverstanden. Er fühlt sich über den Tisch gezogen. Insbesondere, da er innerhalb von drei Tagen keine andere Lösung finden kann und so sehr unter Druck steht, den Änderungsvertrag zu unterschreiben. „Denn sonst sollte man  weder für das Alternativ-Apartment noch für das spätere einen Schlüssel bekommen.“

Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg rät: „Die Studierenden sollten auf keinen Fall einen neuen Vertrag unterschreiben.“ Sie könnten das Ausweichquartier ruhig annehmen, aber sich sämtliche Rechte aus dem gültigen Mietvertrag vorbehalten. Doch was, wenn Campus International dann das Ausweich-Quartier nicht gibt? Chychla: „Dann können die Studierenden ins Hotel gehen und der Schaden für das Unternehmen wird noch viel höher.“

Die MOPO bat International Campus um Stellungnahme. Doch davon machte das Unternehmen keinen Gebrauch. Mails blieben unbeantwortet.

*Name geändert

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp