Stromrechnung senken: Was Sie jetzt über Balkonkraftwerke wissen müssen
Geld sparen und die Energiewende voranbringen? Das klingt verlockend. Kein Wunder also, dass Balkonkraftwerke gerade voll im Trend liegen. Die kleinen Solaranlagen produzieren vom Balkon oder der Terrasse aus Strom für den eigenen Gebrauch und versprechen eine kinderleichte Montage. Was es trotzdem zu bedenken gibt – und wie Sie rausfinden, ob Sie so wirklich sparen können
Geld sparen und die Energiewende voranbringen? Das klingt verlockend. Kein Wunder also, dass Balkonkraftwerke gerade voll im Trend liegen. Die kleinen Solaranlagen produzieren vom Balkon oder der Terrasse aus Strom für den eigenen Gebrauch und versprechen eine kinderleichte Montage. Was es trotzdem zu bedenken gibt – und wie Sie rausfinden, ob Sie so wirklich sparen können.
Wie funktionieren die kleinen Balkonkraftwerke?
Die Mini-Solaranlagen bestehen aus Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den von der Sonne gewonnen Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. So kann er etwa in eine Steckdose am Balkon ins lokale Stromnetz eingespeist werden – über das sich dann andere Haushaltsgeräte wie Toaster, Kühlschrank oder Waschmaschine als erstes bedienen.
Wie viel Strom produzieren sie?
Ein Solarmodul hat eine Leistung von bis zu 300 Watt, viele Anlagen bestehen aus zwei Modulen. Je nach Ausrichtung können so zwischen 400 und 600 Kilowattstunden im Jahr produziert werden. Wann sich das Gerät finanziell rentiert, hängt von der Leistung, der Anbringung, der Einsatzdauer und dem Stromverbrauch im Haushalt ab. Wie viel Strom und Geld man spart, kann man individuell über den „Stecker-Solar-Simulator“ der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin ausrechnen.

Produzieren die Solarmodule mehr Strom als im eigenen Haushalt verbraucht wird, wird er ins Netz eingespeist. Eine EEG-Vergütung gibt es hierfür im Gegensatz zu großen Photovoltaikanlagen aber nicht – es sei denn, der gesamte Strom wird ohne Eigenverbrauch eingespeist.
Was muss ich bei dem Anschluss beachten?
Mit Leistungen bis zu 600 Watt brauchen die kleinen Kraftwerke keine spezielle Genehmigung und das Montieren und Einstecken ist kinderleicht. Bei Mehrfamilienhäusern muss der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft aber zustimmen, um sie an der Balkonbrüstung oder Hauswand anzubringen. Zudem müssen sie beim Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet und in manchen Fällen der Stromzähler ausgetauscht werden.
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Diskussion gibt es aber um den Stecker: Die Geräte sind zwar sicher. Um zu verhindern, dass Verbraucher beim Abstecken einen Stromschlag bekommen, gibt es aber eine spezielle Schutzbestimmung (Norm VDE-AR-4105). Laut Stromnetz Hamburg braucht es dafür spezielle Wieland-Stecker – hierfür ist aber in vielen Fällen die Installation einer neuen Steckdose nötig. Viele Anbieter und die „Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie“ (DGS) argumentieren dagegen, dass die Sicherheitsstandards auch erfüllt sind, wenn der Wechselrichter einen sogenannten N/A-Schutz hat. Verbraucher sollten sich dazu informieren und auf Zertifizierung achten. Wichtig: Balkonanlagen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht an Mehrfachsteckdosen angeschlossen werden. Auch mehr als 600 Watt ist nicht zulässig.
Wie komme ich an so eine Anlage und was kostet sie?
Modelle kosten je nach Anbieter und Größe meist zwischen 500 und 1200 Euro – doch auch hier gibt es derzeit starke Lieferengpässe und gestiegene Preise. Förderungen durch die Stadt gibt es in Hamburg nicht. Eine Marktübersicht mit Anbietern und Produkten gibt es auf der Webseite der DGS (www.pvplug.de). In Hamburg gibt es zudem die Initiative SoliSolar, über die die Beschaffung organisiert werden kann.
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Was kann ich tun, wenn sich mein Vermieter sperrt?
Der Mieterverein zu Hamburg rät Mieter:innen, eine Anbringung dringend im Vorfeld mit den Vermietern abzuklären. Ist der Vermieter dagegen, bleibt ihnen nach derzeitiger Rechtslage nur, vors Gericht zu ziehen. Bewegung in die Sache könnte jedoch ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart von 2021 bringen: Das Gericht hat die Klage einer Vermieterin abgewiesen, die die Abmontage einer Balkonkraftanlage verlangt hatte.