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  • Zusammen mit Anika Decker hatte Til Schweiger die Drehbücher zu den Erfolgsfilmen „Keinohrhase“ und „Zweiohrküken“ geschrieben.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Streit um „Keinohrhasen“: Zoff um Schweiger-Film: Kollegen unterstützen Drehbuchautorin

Berlin –

Der Streit zwischen der Autorin Anika Decker und Til Schweiger geht in die nächste Runde. Aufgrund des großen Erfolges der beiden Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“, an denen sie als Drehbuchautorin beteiligt war, forderte sie per Gericht einen Einblick in die Einnahmen. Ihre Vermutung: Die Bezahlung war nicht angemessen. Mehrere Drehbuchautoren haben sich jetzt mit einem offenen Brief hinter ihre Kollegin gestellt.

„Es sind die starken, unverwechselbaren Bücher, die die Grundlage von besonderen Kinofilmen, Serien und Fernsehfilmen bilden“, heißt es in dem Brief vom Freitag, den zum Beispiel der Verband Deutscher Drehbuchautoren unterzeichnet hat.

Kollegen stellen sich hinter die Drehbuchautorin

Bislang hätten sich nur Kollegen solche Klagen zugetraut, die am Ende ihrer Karriere oder mit dem Rücken zur Wand gestanden hätten. Decker sei „Sinnbild für ein neues Selbstverständnis“. Es brauche „Anerkennung, Transparenz und eine faire Zusammenarbeit“.

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Die Komödien „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ hatten Millionen Besucher in die Kinos gelockt. Das Landgericht Berlin entschied im Oktober, dass Decker Einblick in die Einnahmen aus den Filmen nehmen darf.

Gericht gab in erster Instanz der Einsicht statt

Das Gericht gab damit in erster Instanz dem Auskunftsbegehren gegen die Produktionsfirma und einen Medienkonzern statt. Gegen das Urteil habe die Gegenseite Berufung am Kammergericht eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher. Ein Termin dazu sei noch nicht anberaumt.

Es geht bei der sogenannten Stufenklage zunächst um die Offenlegung der Einnahmen durch die verschiedenen Auswertungsbereiche – also etwa DVD, Pay-TV und Streamingdienste. Im nächsten Schritt könnte es um die Frage der angemessenen Vergütung gehen.

Eine angemessene Honorierung ist vertraglich festgehalten

Hintergrund der Klage ist der „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis zueinander stehen. (dpa/sr)

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