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Wandgemälde an Außenwand des Grünspans
  • Stark verblasst: Die beiden Künstler betrachten ihr Wandgemälde an der großen Freiheit.
  • Foto: Florian Quandt

Sanieren oder neu malen? Streit um Hamburgs Kultgemälde

Freiheit der Kunst oder Denkmalschutz – was ist höher zu bewerten? Darum geht es bei einem einmaligen Streit zwischen den Schöpfern des weltbekannten Wandbildes „Periskopisch“ am Club „Gruenspan“ auf dem Kiez und der Kulturbehörde.

Alles begann an einem weinseligen Abend 1968 in der Kult-Kneipe „Cosinus“ an der Bundesstraße. Dort becherten die Künstler Werner Nöfer und Dieter Glasmacher mit dem Besitzer des Lokals, dem Zahnarzt Karl Lehwald. Der Arzt hatte damals gerade das „Gruenspan“ an der Ecke Große Freiheit/Simon-von-Utrecht-Straße eröffnet. Dort galt es nun, eine durch Bombenschäden entstandene 40 Meter lange Wand zu verschönern. Nöfer und Glasmacher griffen zu den Pinseln und legten los.

Knallbuntes Werk „Periskopisch“ war 1969 eine Sensation

Das knallbunte Werk war damals eine Sensation und ist laut Kulturbehörde heute „einzigartig und von internationaler Bedeutung“. Folgerichtig steht das Wandbild unter Denkmalschutz. Diese Tatsache dürfte die meisten Künstler ziemlich stolz machen. Doch die beiden Schöpfer von „Periskopisch“ sind zunehmend genervt vom Denkmalschutz, haben einen Anwalt eingeschaltet, der sich inzwischen direkt an Kultursenator Carsten Brosda (SPD) gewendet hat.

Die Künstler Dieter Glasmacher (81, links) und Werner Nöfer (84) Florian Quandt
Zwei Männer stehen vor Wandgemälde
Die Künstler Dieter Glasmacher (81, links) und Werner Nöfer (84) stehen vor ihrem Wandbild „Periskopisch“.

Das Denkmalschutzamt möchte nämlich unbedingt das stark verblasste Werk sanieren. Die Künstler dagegen wollen es einfach neu malen. Sie sehen durch eine Restaurierung ihre Urheberrechte am Kunstwerk verletzt. Zu dieser Auffassung neigt auch der Besitzer der Immobilie, die städtische Sprinkenhof GmbH. Sie will den Gebäudekomplex sanieren.

Künstler haben Anwalt eingeschaltet

Seit drei Jahren schwelt nun schon der Streit um das Kunstwerk. Die Künstler ließen über ihren Anwalt Dirk Mahne erklären: „Die Rechte des Denkmalschutzes stehen in der Hierarchie der Rechte gegenüber dem Urheberrecht der Künstler eindeutig zurück.“ Den Künstlern geht es auch um die Farbigkeit des Werks. Die Farben sind stark verblasst. Aus einem kräftigen Orange wurde mit der Zeit ein helles Gelb.

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Nun könnte es auf einen Kompromiss hinauslaufen. Vor die alte Wand könnte eine zweite gesetzt werden, auf der die beiden Künstler ihr Werk neu und farbenfroh erschaffen könnten.

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