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Streit der Erben: Hamburger Gericht: Pippi-Langstrumpf-Lied verletzt Urheberrecht

„Zwei mal drei macht vier…“ – der Text des beliebten Kinderliedes „Hey, Pippi Langstrumpf“ dürfte fast jedem bekannt sein. Doch nun hat das Landgericht Hamburg entschieden: Der deutsche Text des Liedes verletzt das Urheberrecht. Die Lindgren-Erben bekommen Schadensersatz.

Die Erben der schwedischen Kinderbuchautorin Astrid Lindgren (1907-2002) müssen an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden, erklärte die Zivilkammer am Mittwoch. Lindgren habe es 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass sich der Verfasser der deutschen Textversion, Wolfgang Franke, als alleiniger Autor nenne.

Streit um Urheberrecht: Hamburger Gericht hat entschieden

Nach der Urteilsverkündung

Ralph Oliver Graef, Anwalt für Urheber- und Medienrecht und Vertreter der Erbengemeinschaft der schwedischen Kinderbuchautorin Astrid Lindgren nach der Urteilsverkündung.

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Die Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft und Frankes Witwe dürfen den Text „Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach‘ mir die Welt, wie sie mir gefällt…“ nicht weiter verbreiten, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Ferner müssen sie Auskunft über die Einnahmen seit 2007 erteilen und den Lindgren-Erben Schadenersatz für die entgangene Beteiligung zahlen.

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Alle Prozessbeteiligten seien sich aber einig, dass es sehr schade wäre, wenn der Liedtext nicht mehr verbreitet werden könnte, betonte Richter Benjamin Korte. „Wir werden alles daran setzen, dass das nicht passiert“, versicherte Rechtsanwalt Ralph Oliver Graef, der die Lindgren-Erbengesellschaft vertritt. „Das ist ja eine Ikone, fast schon deutsches Kulturgut“, sagte er über Pippi Langstrumpf. (mp/dpa)

 

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