Zweiter Prozess in Ticket-Affäre zum Rolling-Stones-Tickets.
  • Die Angeklagte, eine Dezernatsleiterin des Bezirksamts Nord (M), sowie ihre Anwälte Michael Nicolaus und Stefan Glock (r.) stehen zu Beginn des Prozesses Anfang August im Gerichtssaal im Ziviljustizgebäude. (Archivfoto)
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa/Pool | Christian Charisius

Stones-Ticketaffäre: Urteil für Hamburger Dezernentin gefallen

Wegen der Annahme von Freikarten für ein Konzert der Rolling Stones ist eine Dezernentin aus dem Hamburger Bezirksamt Nord zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte habe sich der Vorteilsannahme und der Verleitung Untergebener zu einer Straftat schuldig gemacht, erklärte der Richter am Donnerstag am Amtsgericht Hamburg. Sie habe geduldet, dass auch vier ihr unterstellte Fachamtsleiter Freikarten annahmen.

Die 56-Jährige müsse darum 120 Tagessätze zu je 115 Euro bezahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Auch die Kosten der Freikarten für sie und ihren Begleiter in Höhe von 336,80 Euro sollen eingezogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 300 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Ticketaffäre in Hamburg: Konzert fand 2017 statt

Die beiden Tickets gehörten zu einem Kontingent von 100 Freikarten, die der damalige Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, Harald Rösler (SPD), vom Konzertveranstalter verlangt haben soll. Das Bezirksamt hatte das Konzert im Jahr 2017 mit mehr als 80.000 Besuchern im Hamburger Stadtpark genehmigt.

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In einem ersten Verfahren wegen der Ticketaffäre war Ende 2019 eine ehemalige Staatsrätin zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 170 Euro verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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