Sternbrücke: Abriss-Gegner scheitern erneut vor Gericht
Niederlage für die Abriss-Gegner der Sternbrücke: Die Klage gegen den Neubau der Sternbrücke wurde am Dienstag vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht abgewiesen. In seinem Urteil wurde das Gericht deutlich.
Seit Jahren kämpfen sie gegen den Neubau der Sternbrücke an der Max-Brauer-Allee/Stresemannstraße. Nun sind die Initiative Sternbrücke und der Verein Prellbock Altona aber vor Gericht gescheitert. Ihre Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes für den Neubau der Brücke wurde abgewiesen, wie das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Dienstag mitteilte.
Klage scheitert vor Oberverwaltungsgericht
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Abriss-Gegner einen Eilantrag gegen den Abriss und Neubau der fast 100 Jahre alten Brücke gestellt. Nach einem ersten Teilerfolg scheiterte der Antrag aber schließlich vor Gericht. In seinem Urteil betonte das Gericht damals, dass die vom Kläger geltend gemachten Verfahrensfehler – insbesondere bei der Umweltverträglichkeitsprüfung – nicht vorlägen.
Daran hält das Oberverwaltungsgericht auch im jüngsten Urteil fest und ergänzt: „Ohne Erfolg stützt der Kläger seine materiellen Einwände gegen den Planfeststellungsbeschluss auf das Denkmalschutzrecht.“ Zwar bestätigt das Gericht, dass durch den Neubau der Brücke bestehende Denkmäler wie die Brücke selbst und angrenzende Gebäude ganz oder teilweise entfernt werden. Auch die Sicht auf andere Denkmäler in der Umgebung werde beeinträchtigt. Das Gericht bestätigt aber die Einschätzung des Eisenbahnbundesamtes, dass das öffentliche Interesse an dem Brückenneubau in diesem Fall überwiegt.
Gericht: Keine bessere Alternative zur „Monsterbrücke“
Der Kläger hatte dem Eisenbahnbundesamt auch vorgeworfen, nicht ausreichend Alternativen zu dem Neubau geprüft zu haben. Die neue Brücke soll 108 Meter lang und knapp 26 Meter hoch werden – und damit viermal höher als ihre Vorgängerin. Ihre Gegner haben dem Neubau daher den Namen „Monsterbrücke“ verpasst. Doch auch in diesem Punkt scheiterte die Klage.
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Das Gericht dürfe nur prüfen, ob dem Eisenbahnbundesamt rechtliche Fehler bei der Bewertung der Entwürfe unterlaufen seien oder ob es eine eindeutig bessere, „weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere“ Variante gegeben hätte. Dass das Eisenbahnbundesamt die sogenannte Tripod-Alternative verworfen hatte, sei aus diesen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden.
Eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich: Die Gegner des Neubaus könnten deswegen allerdings beim Bundesverwaltungsgericht eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.
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