Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Hagenbeck-Chef Dirk Albrecht
Von der Belegschaft im Tierpark Hagenbeck wird er für seinen „patriarchalischen Führungsstil“ schon länger kritisiert. Nun sieht sich Zoo-Chef Dirk Albrecht aber weitaus härteren Anschuldigungen ausgesetzt – und diese könnten in einer Gefängnisstrafe enden. Seit zwei Jahren liefen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg, nun hat sie Anklage erhoben. Dem 74-Jährigen werden gleich eine Reihe von Vergehen vorgeworfen.
Von der Belegschaft im Tierpark Hagenbeck wird er für seinen „patriarchalischen Führungsstil“ schon länger kritisiert. Nun sieht sich Zoo-Chef Dirk Albrecht aber weitaus härteren Anschuldigungen ausgesetzt – und diese könnten in einer Gefängnisstrafe enden. Seit zwei Jahren liefen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg, nun hat sie Anklage erhoben. Dem 74-Jährigen werden gleich eine Reihe von Vergehen vorgeworfen.
Wie die Staatsanwaltschaft Hamburg der MOPO bestätigte, haben die seit zwei Jahren laufenden Ermittlungen gegen den Zoo-Chef nun zu einer Anklage wegen Behinderung von Betriebsratsarbeit geführt.
Hagenbeck-Chef Dirk Albrecht: Angeklagt wegen Behinderung von Betriebsratsarbeit
Dem Geschäftsführer werden eine Reihe von Vergehen vorgeworfen, die sich Ende des Jahres 2020 bis Mitte Januar 2021 mitten während der Corona-Pandemie zugetragen haben. Damals hatte Dirk Albrecht dem Betriebsratsvorsitzenden Thomas Günther nicht nur ein Hausverbot erteilt, sondern ihm überdies wider geltenden Rechts eine Kündigung ausgesprochen.
Anderen Betriebsratsmitgliedern stellte Albrecht, der Zoo-intern hinter vorgehaltener Hand auch „Diktator“ genannt wird, Abmahnungen aus. Dem Anwalt des Betriebsrats sowie Gewerkschaftsvertretern, die der Betriebsrat als Gäste geladen hatte, wurde das Betreten des Geländes untersagt.
Zur Begründung hatte Dirk Albrecht damals die Corona-Beschränkungen vorgebracht. Nach Ansicht der Behörde war das nur ein Vorwand, um die Arbeitnehmervertreter an der Ausübung ihrer Aufgaben zu behindern. Thema des Betriebsrats war damals die Ausarbeitung einer Kurzarbeitsregelung für den Zoo.
Betrug beim Kurzarbeiter-Geld? Die Ermittlungen laufen noch
Nicht alle Punkte aus der Strafanzeige des Betriebsrats vom 28. Februar 2021 sind von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht worden. So konnte der Vorwurf der Verletzung des Briefgeheimnisses laut einer Sprecherin nicht nachgewiesen werden. Der Betriebsrat wirft Dirk Albrecht vor, dass er die an das Gremium gerichtete Post geöffnet haben soll.
Laut Gesetz ist die Behinderung von Betriebsratsarbeit eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird. Und es könnte noch dicker kommen für den Hagenbeck-Chef: Die Ermittlungen zu zwei weiteren Strafanzeigen seitens des Betriebsrats sind laut Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Dabei geht es unter anderem um Betrug bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld. Hierauf stehen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren!
Trotz Urteil: Hagenbeck-Chef Dirk Albrecht schaltet auf stur
Dirk Albrecht steht das Wasser bis zum Halse: Der Zoff mit dem Betriebsrat ist bisher 13 Mal vor Gericht gelandet. Eine Senatsanfrage der Linken hatte im November ergeben, dass in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 33 gerichtliche Verfahren unter Beteiligung der Hagenbeck-Geschäftsführung entweder streitig entschieden wurden oder noch vor Hamburger Gerichten anhängig sind.
Der Hagenbeck-Chef zeigt sich von all dem ungerührt. Erst am 17. Januar war er vom Arbeitsgericht dazu verurteilt worden, dem Betriebsrat Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten des Tierparks zu gewähren. Dennoch schaltet Dirk Albrecht weiter auf stur und rückt die Dokumente nicht heraus. Begründung gegenüber der MOPO: Er habe eine „abweichende Rechtsauffassung“. Bis in zwei Wochen will er sich noch überlegen, ob er Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einlegen wird.
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Das ewige Gezerre, das David Stoop von der Linksfraktion kopfschüttelnd nur noch als „Irrsinn“ bezeichnet, nimmt kein Ende. Am 21. und am 24. Februar stehen die nächsten Gerichtstermine an. Auch dort geht es wieder um die Rechte des Betriebsrats.