• Hamburg hat ein eigenes Grundsteuer-Modell entwickelt.
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Spekulation soll sich weniger lohnen: Hamburg geht eigenen Weg bei neuer Grundsteuer

Der rot-grüne Hamburger Senat hat am Dienstag den Gesetzentwurf für eine neue Hamburger Grundsteuer beschlossen. Die Stadt weicht damit von der Vorlage des Bundesfinanzministers und früheren Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) ab und setzt auf ein eigenes Modell.

„Das Bundesmodell passt nicht zu einer wachsenden Metropole wie Hamburg”, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). „Unser geplantes Wohnlagemodell wird den spezifischen Bedingungen einer Großstadt mit einem dynamischen und angespannten Wohnungsmarkt am besten gerecht.”

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bislang geltende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und damit eine gesetzliche Neuregelung notwendig gemacht. Die Bundesregierung hatte eine neues Gesetz beschlossen, den Ländern aber über eine Öffnungsklausel eigene Regelungen ermöglicht.

Hamburg: Grundsteuer bezieht auch Nutzungsart und Wohnlage ein

Anders als beim Flächenmodell von Scholz würden in die Berechnung der künftigen Hamburger Grundsteuer auch Nutzungsart und Wohnlage einbezogen. Dennoch sei sie einfach zu administrieren, sagte Dressel. Es gehe darum, Verwerfungen am Hamburger Wohnungsmarkt zu vermeiden, der Segregation der Stadt entgegenzuwirken und erhebliche Mehrbelastungen für Steuerpflichtige zu vermeiden.

Das Gesetz, dem die Bürgerschaft noch zustimmen muss, sei auf Hamburgs großen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zugeschnitten, sagte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). „Die neue Grundsteuer begünstigt das Wohnen deutlich und unterscheidet bei der Bemessungsgrundlage nach Flächengrößen und Wohnlagen, nicht nach reinen Bodenrichtwerten.”

Hamburger Grundsteuer soll Spekulation unattraktiv machen

Eine „teurere” Grundsteuer C soll für leerstehende baureife Grundstücke gelten, die mit Blick auf die Preisentwicklung unbebaut bleiben. „Diese Grundstücksspekulation soll durch die Grundsteuer C unattraktiver werden, damit sie vor allem dem dringend benötigten Wohnungsbau nicht mehr im Weg steht”, sagte sie.

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Die Steuer soll ab 2025 gelten. Im kommenden Jahr sollen Grundstücksbesitzer eine neue Feststellungserklärung abgeben, in der neben Name und Steuer-ID nur die sogenannte Belegenheit, also die Nutzung, die Grundfläche sowie die Wohn- und Nutzfläche der Gebäude anzugeben sind. Die Dateneingabe soll online erfolgen, wobei es eine Kooperation mit Bayern gebe, sagte Dressel. „Die machen nämlich die IT für uns.”

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Anhand aller Daten wird der hamburgweite Hebesatz ermittelt und 2024 bestimmt, der dann über die tatsächliche Höhe der Steuer entscheidet, auf die es wiederum Rabatte gibt – besonders hohe für Sozialwohnungen und Denkmäler beispielsweise.

Insgesamt soll die Grundsteuer aber sowohl im Gewerbe- wie im Wohnbereich aufkommensneutral bleiben, betonte Dressel. Einnahmenseitig werde sie in der Steuerschätzung wie bisher mit rund 500 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. „Wir wollen nicht mehr einnehmen, aber auch nicht weniger.” (mp/dpa)

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