Test-, Melde-, und Quarantänepflicht? Was jetzt für Reisen aus und nach Hamburg gilt.
  • Test-, Melde-, und Quarantänepflicht? Was jetzt für Reisen aus und nach Hamburg gilt.
  • Foto: picture alliance/dpa | Felix Kästle

Sommerreise trotz Corona-Pandemie – diese Regeln gelten

Die Temperaturen steigen, die Badeseen füllen sich wieder und überall riecht es nach Sonnencreme und Grillabenden. Doch nicht nur in der Heimat wird die Sonne angebetet, mit den sinkenden Inzidenzen kehrt auch die Reiselust der Hamburger:innen zurück. Diese Regelungen gelten jetzt für In- und Auslandsreisen.  

Der wichtigste Punkt: Es gelten immer die Test- oder Quarantäneregelungen zum Zeitpunkt der Rückkehr. Es sollte also durchaus mit eingeplant werden, dass sich die Regelungen während des Urlaubs ändern könnten – beispielsweise dann, wenn das Reiseziel zum Risikogebiet erklärt wird, teilt der Senat am Freitag in einer Mitteilung mit.

Von Hamburg: Reisen im Inland

Derzeit gibt es keine rechtlichen Einschränkungen innerhalb Deutschlands. Es stehen Übernachtungsangebote für touristische Zwecke zur Verfügung, der Einzelhandel und die Gastronomie sind geöffnet. Erst ab einer Inzidenz über 100 greift die bundesweite Notbremse. Doch auch bei Inlandsreisen gilt: Vorher informieren und die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes auch während des Aufenthalts im Auge behalten.

Von Hamburg: Reisen im Ausland

Grundsätzlich ist das Reisen in EU-Länder und weitere europäische Staaten möglich. Bei Reisen ins EU-Ausland sollten die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachtet werden.

Hamburgs Testpflicht

Bevor das Flugzeug betreten wird – ob für den Hin- oder Rückflug – muss ein negativer Test vorgelegt werden. Antigen Schnelltests dürfen maximal 48 Stunden alt sein, PCR-Test 72 Stunden. Bei den Schnelltests muss es sich um einen professionell durchgeführten Test handeln, ein Selbsttest zu Hause ist nicht zulässig. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist auf 24 Stunden bei den Antigen-Tests. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.

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Welche Test-, Quarantäne- und Nachweispflicht für welches Land gerade gilt, und bei welchen Reisezielen es sich um Risiko-, Hochinzidenz-, oder Virusvariantengebiete handelt, ist auf einer Liste des RKI zu finden.

Rückkehr nach Hamburg aus einem Risikogebiet

Jeder, der sich zehn Tage vor Einreise nach Hamburg in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss das Gesundheitsamt über das digitale Meldeformular informieren – dabei ist es egal, ob die Einreise per Flugzeug, Auto oder Bahn erfolgte. Anschließend müssen Einreisende zehn Tage in Quarantäne. Diese kann vorzeitig durch einen negativen Test, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder durch eine Genesung beendet werden.

Rückkehr nach Hamburg aus einem Hochinzidenzgebiet

Es gelten dieselben Melde- und Quarantänepflichten wie bei der Einreise aus einem Risikogebiet. Anders ist allerdings, dass Einreisende schon ab dem fünften Tag durch einen negativen Test die Quarantäne vorzeitig beenden können. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne.

Rückkehr nach Hamburg aus einem Virusvariantengebiet

Es gilt dieselbe Meldepflicht wie bei Risiko- und Hochinzidenzgebieten, doch aufgrund der hohen Infektionsgefahr müssen alle, auch Geimpfte und Genesene, für 14 Tage in Quarantäne. Eine Verkürzung durch einen negativen Test ist nicht möglich.


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Die Sozialbehörde weist in einer Mitteilung darauf hin: „Nach wie vor besteht kein Grund zur Sorglosigkeit; Reisende sollten sich mit Vernunft und Augenmaß auf den Weg machen. Trotz der sommerlichen Bedingungen sind Abstände einzuhalten, Aufenthalte in schlecht durchlüfteten Innenräumen zu vermeiden, und gegebenenfalls Masken zu tragen.“ (sr)

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