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Solaranlage
  • Montage einer Solaranlage (Symbolbild)
  • Foto: imago/Jochen Tack

Solarzellenpflicht! Das gilt jetzt für Hamburgs Hausbesitzer

Der Hamburger Senat hat das städtische Klimaschutzgesetz nachgeschärft. Die Neuerungen betreffen Eigentümer von Immobilien: Bei Neu- und Umbauten müssen sie künftig auf ihren Dachflächen Photovoltaikanlagen installieren. Ein Branchenverband der Wohnungswirtschaft äußerte in einem ersten Statement seinen Unmut – bezahlbares Wohnen lasse sich so nicht fördern.

„Der Klimawandel schreitet immer spürbarer voran, und es ist dringend nötig, dass wir uns von fossilen Energieträgern unabhängig machen“, sagt Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne). Klimaschutz gelänge jedoch nur, wenn sich alle daran beteiligten. Neue Lasten im Dienste der angestrebten Klimaneutralität werden künftig Hamburger Eigentümer von Immobilien zu schultern haben.

Photovoltaik-Pflicht: Das erwartet Hamburgs Immobilieneigentümer

Die am Dienstag verabschiedete Klimaschutzstärkungsverordnung sieht vor, dass Eigentümer im Neubau mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Sonnenkollektoren ausrüsten müssen. Bei wesentlichen Umbauten sind es 30 Prozent der Nettofläche, sprich der nutzbaren Dachfläche ohne Aufbauten oder Fenster. Auch Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Plätzen sind in der Änderung eingeschlossen. Bei anderen Objekten greift die Regelung ab einer Fläche von 50 Quadratmetern.

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Die Nachricht stößt in der Immobilienbranche auf wenig Gegenliebe. „Geht’s noch? Während Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein alles versucht, die Baukosten zu senken, legt der Umweltsenator Jens Kerstan noch einen drauf“, erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen. „Wie auf diese Weise das bezahlbare Wohnen in Hamburg gefördert werden soll, ist sein Geheimnis.“ (mp)

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