Stehen bald auch Solarzellen auf Hamburgs Rathaus?
Die Energiewende fordert größtmöglichen Fortschritt, der Denkmalschutz erhält das Alte – ein unvereinbarer Widerspruch? Ein neuer Leitfaden des Denkmalschutzamts beweist das Gegenteil: Hamburgs Kultursenator verrät, wie Klima- und Denkmalschutz sehr wohl miteinander vereinbar sind und ob bald auch eine Solaranlage auf dem Rathausdach thronen wird.
Um die Energiewende in Hamburg bestmöglich zu fördern, muss laut Kultursenator Carsten Brosda (SPD) folgende Frage geklärt werden: „Wie verzahnen wir Klimaschutz- und Denkmalschutzanliegen vernünftig miteinander?“
Für die Energiewende: Neuer Leitfaden für Denkmalschutz
Die Energiewende fordert größtmöglichen Fortschritt, der Denkmalschutz erhält das Alte – ein unvereinbarer Widerspruch? Ein neuer Leitfaden des Denkmalschutzamts beweist das Gegenteil: Hamburgs Kultursenator verrät, wie Klima- und Denkmalschutz sehr wohl miteinander vereinbar sind und ob bald auch eine Solaranlage auf dem Rathausdach thronen wird.
Um die Energiewende in Hamburg bestmöglich zu fördern, muss laut Kultursenator Carsten Brosda (SPD) folgende Frage geklärt werden: „Wie verzahnen wir Klimaschutz- und Denkmalschutzanliegen vernünftig miteinander?“
Für die Energiewende: Neuer Leitfaden für Denkmalschutz
Die Antwort liefert ein neuer Leitfaden des Denkmalschutzamts. „Die Energiewende ist von überragendem öffentlichem Interesse“, betont Brosda am Mittwoch bei der Vorstellung des Leitfadens im Altonaer Museum. Vorrangig zeigt der Leitfaden, wie Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf denkmalgeschützten Gebäuden installiert „und die Antragsverfahren im Regelfall deutlich vereinfacht werden können.“

Der Leitfaden entscheidet zwischen Regelfällen und komplexeren Fällen. Erstere werden meist schneller genehmigt, sofern die PV-Anlage auf einem Flachdach installiert wird oder vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar ist. Ein weiteres Kriterium: Die „denkmalwerte Substanz“ des Gebäudes dürfe durch die Anlage nicht angegriffen werden. Bei komplexeren Fällen ist eine ausführlichere Untersuchung nötig, aber auch hier helfe das Denkmalschutzamt, eine Lösung zu finden.
Solaranlagen auf denkmalgeschützte Gebäude – auch aufs Rathaus?
Zu den komplexeren Fällen gehört das Altonaer Museum: Erst kürzlich wurde auf dem Dach des denkmalgeschützten Gebäudes eine große PV-Anlage installiert. „Wir können dadurch bis zu 13 Prozent unseres Strombedarfs erzeugen“, freut sich Museumsdirektorin Anja Dauschek.
Hamburg zählt mehr als 12.300 Kulturdenkmäler, viele davon gelten als Wahrzeichen der Hansestadt – folgen also bald auch PV-Anlagen auf dem Rathaus oder dem „Michel“? Damit ist wohl nicht zu rechnen, da es sich um „freistehende, repräsentative Gebäude“ handelt. Eine Anlage auf freien Nebengebäuden wäre wiederum möglich.
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Mit dem Aspekt PV-Anlagen ist der Leitfaden jedoch noch nicht beendet: Informationen zu den Themen Heizsysteme und Dach- oder Fassadenbegrünung sollen in den kommenden Monaten folgen. Denn das Ziel der Verbindung von Klima- und Denkmalschutz ist, „unsere Kulturgüter noch lange zu erhalten“, so Brosda.