Solarstrom vom Balkon: Für Hamburger soll es jetzt einfacher werden
Sauberer Strom vom eigenen Balkon? Für viele Hamburger klingt das verlockend. Doch es gibt Hürden, die die Umsetzung stocken lassen. SPD und Grüne wollen das jetzt ändern.
Sauberer Strom vom eigenen Balkon? Für viele Hamburger klingt das verlockend. Doch es gibt Hürden, die die Umsetzung stocken lassen. SPD und Grüne wollen das jetzt ändern.
Hamburgs Senat soll sich dafür einsetzen, dass bürokratische Hürden bei der Installation von Balkonkraftwerken abgebaut werden. Das fordern Grüne- und SPD-Fraktion nun in einem gemeinsamen Antrag, über den die Bürgerschaft am 1. März beraten soll.
Solarstrom: Das wird gefordert
Denn noch erschwert allerlei Bürokratie die Einrichtung von Minisolaranlagen auf Balkonen oder Terrassen, die sauberen Strom für den eigenen Verbrauch produzieren. So müssen die Anlagen etwa an einer Stromeinspeisesteckdose angeschlossen werden. Wird die extra installiert, verteuert es die Anschaffung deutlich. Dabei geht es auch anders: „In Österreich und den Niederlanden werden Minisolaranlagen bereits hundertausendfach und unfallfrei über einen üblichen Schukostecker genutzt“, sagt Johannes Müller, energiepolitischer Sprecher der Grünen. Auch der Verbraucherschutz fordert, dass klassische Schukosteckdosen normkonform werden.
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Der Senat soll sich jetzt auf Bundesebene dafür einsetzen, so die Antragsteller. Zudem soll der An- und Abmeldeprozess künftig nur noch über die Bundesnetzagentur laufen und ein gegebenenfalls nötiger Wechsel der Stromzähler bundesweit kostenlos sein. Und ein bisschen mehr Solarstrom-Ausbeute soll es sein: In Deutschland sind die Solarsteckgeräte bisher nur bis 600 Watt erlaubt, laut EU-Richtlinie aber bis zu 800 Watt.
Balkonkraftwerke: Vermieter oft die größte Hürde
Die größte Hürde ist für viele aber ein aufwendiges Genehmigungsverfahren bei Vermietern oder Eigentümergemeinschaften, erklärt Volker Henkel der MOPO. Er hat die Initiative SoliSolar gegründet, die bei Bestellung und Installation der Balkonkraftwerke hilft und berät und schon rund 250 Stück ausgeliefert hat. Eine Genehmigung ist in der Regel notwendig, weil eine bauliche Veränderung am Gebäude vorgenommen wird.

Um eine Ablehnung zu erschweren, wollen SPD- und Grünen-Fraktion Mini-Solarkraftwerke in die Liste privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufnehmen lassen. „Mit Balkonkraftwerken können auch Mieter:innen unkompliziert bei der Energiewende mitmachen und Nebenkosten sparen“, betont der umweltpolitische Sprecher der SPD, Alexander Mohrenberg. Der Mieterverein zu Hamburg stimmt zu: „Mieter, die eine Minisolaranlage installieren wollen, leisten einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Transformation unserer Gesellschaft“, sagt Rolf Bosse der MOPO. „Eine Privilegierung wäre ein wichtiges Signal.“
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Und noch etwas würde helfen, meinen Bosse und Henkel: eine finanzielle Förderung wie in anderen Bundesländern. Doch das halten die Antragsteller nicht für nötig. Der Abbau der Bürokratie würde ein größeres Steigerungspotential bei der Nutzung bieten, argumentieren sie. In Schleswig-Holstein war die Nachfrage nach Zuschüssen jedoch so groß, dass der Topf schon nach zwei Wochen ausgeschöpft war.