• Menschenleere Straßen – ab heute gilt um 21 Uhr die nächtliche Ausgangssperre. Wer dann noch nach draußen möchte, braucht einen triftigen Grund. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Daniel Bockwoldt

Seit Freitagabend in Hamburg: Wann darf ich trotz Ausgangssperre nach draußen?

Der rot-grüne Senat hatte am Mittwoch schärfere Regeln beschlossen, um weitere Corona-Infektionen möglichst zu verhindern. Ohne triftigen Grund darf ab Karfreitag zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr früh die Wohnung nicht verlassen werden. Die Ausgangssperre gilt vorerst bis zum 18. April. 

Laut der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hamburg darf eine Person nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnung oder Unterkunft verlassen. 

Ausnahmen für die Ausgangssperre in Hamburg: 

  • Medizinische Notfälle
  • Arbeitswege
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen
  • Betreuung Sterbender
  • Gassi gehen mit dem Hund
  • Ausübung sportlicher Aktivitäten (nicht auf Sportanlagen)

In sozialen Netzwerken schreibt der Senat: „Wir müssen jetzt die Infektionsdynamik abbremsen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Daher hat der Senat zusätzliche Maßnahmen wie eine nächtliche Ausgangsbeschränkung beschlossen.“

Auch der Einzelhandel soll spätestens um 21 Uhr schließen. Apotheken und Tankstellen sind ausgenommen. Das Abholen von Bestellungen in einem Restaurant oder Imbiss ist ebenfalls ab 21 Uhr untersagt. Die Lieferung von Essen bleibt aber auch nach 21 Uhr möglich.

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Wer sich nicht an die Ausgangssperre hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen. 

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