• Ab Karfreitag gilt in Hamburg eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens, die Einhaltung soll von der Polizei kontrolliert werden (Symbolbild).
  • Foto: picture alliance/dpa

Seit Freitag in Hamburg: Was bringen Ausgangssperren gegen Corona wirklich?

In immer mehr Regionen in Deutschland werden abends die Bürgersteige hochgeklappt. Auch in Hamburg gilt seit Karfreitag die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens. Die tatsächliche Wirkung dieser Corona-Maßnahme bleibt weiterhin umstritten.

Die Hamburger dürfen in dieser Zeit nur noch aus einem triftigen Grund, wie beispielsweise dem Weg zur Arbeit, das Haus verlassen. Vorerst gilt die neue Verordnung bis zum 18. April.

Bringen diese Beschränkungen überhaupt etwas?

Wie groß tatsächlich der Effekt ist, lässt sich derzeit nicht genau sagen. Die Datenlage zu dieser Maßnahme, die sich nur schwerlich isoliert betrachten lässt, ist dürftig. Die Erfahrung zeigt: Ja, nach der Einführung der Sperren geht in der Regel die Zahl der Neuinfektionen zurück. Doch das könnte genauso auf flankierende Aktionen wie schärfere Kontaktbeschränkungen zurückzuführen sein.

In Hamburg gelten ab Karfreitag zusätzlich zur nächtlichen Ausgangssperre noch weitere verschärfte Corona-Maßnahmen. So müssen die Kitas wieder schließen, es gibt eine Testpflicht für Schulen, Maskenpflicht in Büros und Tattoo-, Sonnen- und Nagel-Studios müssen schließen.

Das könnte Sie auch interessieren: Diese Maßnahmen gelten ab Freitag in Hamburg

Grundsätzlich raten Epidemiologen, Kontakte zu meiden. Dabei sind Ausgangsbeschränkungen einer der Bausteine eines ganzen Katalogs. Das Argument: Wer private Treffen am Abend und Partys in der Nacht verhindert, verhindert auch Neuansteckungen.

Ausgangssperren: Was sagen wissenschaftliche Studien?

Dass es einen gewissen Effekt auf die Corona-Zahlen gibt, ist kaum zu bestreiten. Umstritten bleibt allerdings, wie hoch dieser ist, und ob daher die massiven Grundrechtseinschnitte verhältnismäßig sind.

Forscher um ein Team der Universität Oxford fanden jüngst heraus, dass nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwar die Verbreitung des Covid-19-Erregers um rund 13 Prozent reduzieren können. Einen doppelt so hohen Effekt (minus 26 Prozent) aber haben etwa strenge Kontaktbeschränkungen wie die Begrenzung aller Treffen auf maximal zwei Menschen, wie sie zum Beispiel auch Berlin für die Nächte seit Karfreitag vorsieht.

Corona: Forscher untersuchen Wirkung von Ausgangssperren

Die Studie muss noch von Fachleuten begutachtet werden. In Hamburg darf ein Haushalt weiterhin eine weitere Person, die nicht zum Hausstand gehört, treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. 

Das könnte Sie auch interessieren: Was Ausgangssperren wirklich bringen

Mobilitätsforscher der Technischen Universität Berlin und des Berliner Zuse-Instituts kommen in ihrer jüngsten Studie zu der Erkenntnis, dass eine Ausgangssperre am Abend und in der Nacht besonders Kontakte im Privatbereich reduziere.

Ausgangssperre in Hamburg: Forscher halten Maßnahme für „stumpf“

Demnach zeigt eine Simulation von Mitte Januar (als die ansteckendere Virusvariante B.1.1.7 noch nicht so weit in Deutschland verbreitet war) eine Halbierung der Infektionen im Freizeitbereich durch eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 6 Uhr. In Hamburg gilt die Ausgangssperre allerdings nur zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens. Lieferdienste dürfen auch nach 21 Uhr noch arbeiten, ebenso Tankstellen und Apotheken.

Das könnte Sie auch interessieren: Sperrstunde im Supermarkt – das sagen Aldi, Edeka und Co. 

Die Berliner Forscher nehmen an, dass die Bevölkerung mittelfristig auf andere Zeiten für Treffen und Besuche ausweiche. Daher könne dieses Werkzeug „relativ schnell stumpf werden“, heißt es im Bericht von Mitte März.

Auch das, was manche Politiker als „Kollateralschäden“ bezeichnen, also etwa psychische Erkrankungen durch Vereinzelung und Existenzängste, lässt sich nicht leicht und vor allem nicht sofort wissenschaftlich messen.

Was zeigen Erfahrungen aus Frankreich?

Auch dort gab es im vergangenen Frühjahr und Herbst sehr strenge Lockdowns mit harten Ausgangsbeschränkungen. Die Menschen durften nur mit Passierschein auf die Straße – und das auch nur im Radius von einem Kilometer zur Wohnung. Teilweise waren Parks und Strände geschlossen. Besonders zu Beginn wurden die Regelungen streng von der Polizei kontrolliert – im Herbst aber deutlich weniger als im Frühjahr. Diese drastischen Einschränkungen waren durchaus erfolgreich, die Corona-Zahlen gingen deutlich zurück.

Eine Studie der Pariser Universität Sorbonne über die Ausgangsbeschränkungen von Mitte Januar in Frankreich kommt zu dem Schluss, dass die Sperrmaßnahmen seinerzeit die Übertragung des historischen Virusstammes verringerte, während die neuere B.1.1.7-Variante weiter wuchs.

Wie ist die rechtliche Situation in Deutschland?

Als eine von verschiedenen möglichen „notwendigen Schutzmaßnahmen“ sieht das Infektionsschutzgesetz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, wie sie derzeit in Deutschland festgestellt ist, auch Ausgangsbeschränkungen vor.

Stephan Rixen, Staatsrechtler von der Universität Bayreuth, hält sie auch für begründbar, da das Robert Koch-Institut (RKI) die Gefährdungslage mittlerweile als hoch einschätzt. Er betont aber gleichzeitig: „Grundsätzlich gilt: Je stärker die Grundrechte beeinträchtigt werden, desto besser muss der Staat das begründen.“

Das könnte Sie auch interessieren: Das sagt Merkel zu Ausgangssperren 

Die Verwaltungsgerichte urteilten seit Beginn der Pandemie im Einzelfall durchaus unterschiedlich – auch mit Blick auf die jeweilige Situation vor Ort. Zwar blieben viele Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen erfolglos – etwa für Solingen und Gütersloh.

Corona-Ausgangssperre: Baden-Württemberg kippt Verordnung 

Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg kippte jedoch im Februar eine Corona-Verordnung, die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsah. Das Gericht argumentierte, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf sie, auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen, zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte Anfang März zwei in Sachsens Corona-Schutzverordnung enthaltene Ausgangsbeschränkungen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Konkret ging es dabei um die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr und um eine Begrenzung auf einen 15-Kilometer-Radius für Sport und Bewegung im Freien.

Wie lässt sich eine nächtliche Ausgangsbeschränkung umsetzen?

Im Prinzip ist es ganz einfach, wenn auch aufwendig für die Einsatzkräfte von Ordnungsamt und Polizei. Wer zur falschen Zeit ohne einen triftigen Grund außerhalb des Hauses kontrolliert wird, muss ein Bußgeld zahlen. In Hamburg wird es nach Angaben von Innensenator Andy Grote (SPD) bei mindestens 150 Euro liegen. Was als triftiger Grund gilt, legt eine Verordnung fest. In Hamburg zählen zu den triftigen Gründen der Arbeitsweg und die Pflege von Angehörigen. Auch Spaziergänge und Joggen in der näheren Umgebung bleiben erlaubt.

Kurz vor Inkrafttreten der Ausgangssperre haben am Donnerstag hunderte Menschen in Hamburg gegen die Corona-Notbremse des Senats demonstriert. An Elbe und Alster kam es außerdem zu mehreren illegalen Open-Air-Partys. Die Hamburger Polizei hatte bereits vor der Verkündung der Ausgangssperre Bedenken an der Maßnahme geäußert – sie befürchtet ein hohes Konfliktpotential. Außerdem seien die Kontrollen sehr personalintensiv.

Kontrolle der Ausgangssperre: Griechenland setzt auf SMS

Andere Staaten gehen da zum Teil andere Wege. Das System Griechenlands wäre in Deutschland allerdings womöglich wegen Bedenken von Datenschützern nur schwer umsetzbar. Die Regierung in Athen hat ein SMS-System eingeführt. Wer das Haus verlässt, muss eine von sechs Ziffern an den Zivilschutz senden, um anzugeben, ob er zum Beispiel einkaufen, zum Arzt, mit dem Hund spazieren geht oder Sport treiben will.

Das könnte Sie auch interessieren: Unangemeldet! 150 Menschen ziehen durch Hamburg

Die Polizei kontrolliert diese Nachrichten, die jeweils nicht älter als wenige Stunden sein dürfen. Wer keine Nachricht vorweisen kann oder anderweitig gegen Corona-Maßnahmen verstößt, muss 300 Euro Strafe zahlen. Da die Menschen sich nach dieser langen Zeit der harten Einschränkungen zunehmend privat und ohne Schutz treffen und die Infektionszahlen deshalb nach oben gehen, will die Regierung die Maßnahmen nun langsam lockern. Die SMS soll jedoch als Kontrollinstrument weiter erhalten bleiben und wird von den Menschen auch weitgehend akzeptiert. (dpa/hb)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp