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  • Der Vertrag soll Hamburgs Grünflächen schützen (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa

Schutz von Hamburgs Grünflächen: Versäumt der Senat wichtige Maßnahmen?

Zwei Jahre ist es inzwischen her, dass der NABU mit dem rot-grünen Senat einen Deal aushandelte, um Hamburgs Grünflächen wirksam zu schützen. Nun ziehen die Umweltschützer Bilanz – und die fällt eher gemischt aus. Zwar sind schon viele Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, doch bei einigen Vertragspunkten gibt es noch deutlichen Nachholbedarf. Ein neuer Vertrag soll nun die Details regeln.

„Klar war, dass die Umsetzung der im Rahmen der Volksinitiative ausgehandelten Punkte ein Prozess sein würde. Mit dem sind wir größtenteils zufrieden. Allerdings werden wir sehr genau darauf achten, dass die Bemühungen von Politik und Verwaltung nicht nachlassen, den Zustand des Hamburger Grüns für Mensch und Natur zu verbessern“, so NABU-Vorsitzender Malte Siegert.

„Hamburgs Grün erhalten“: Gemischte Bilanz nach zwei Jahren

Die Initiative „Hamburgs Grün erhalten“ des NABU und der Senat konnten sich damals auf 20 Punkte einigen, damit zukünftig bei Bauvorhaben im Grünen Ausgleichsflächen für die gefällten Bäume geschaffen werden. Durch die Einigung 2019 konnte ein Volksentscheid vermieden werden, der wohlmöglich zahlreiche Bauprojekte in der Hansestadt blockiert hätte.

Die meisten Punkte, die Senat und NABU für den Erhalt der Grünflächen festgelegt hatten, sind auch zwei Jahre nach der Einigung noch nicht vollständig umgesetzt. Lediglich fünf der 20 Eckpunkte bewertet der NABU als „umgesetzt“. So wurden beispielsweise der Etat für den Naturschutz um 4,5 Millionen angehoben, zusätzliche Stellen in Behörden und Bezirken geschaffen und die Abstände der Biotopskartierung auf fünf Jahre verkürzt.

Schutz von Hamburgs Grün: Viele Maßnahmen auf den Weg gebracht

Die meisten anderen Punkte befinden sich noch immer im Prozess der Umsetzung. Dazu gehört der Anstieg der Naturschutzgebiete auf zehn Prozent der Landesfläche. Auch die Erhaltung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bleibt, laut NABU, ein ständiger Prozess.

Die Hamburger Umweltbehörde sieht die Umsetzung des Katalogs hingegen optimistischer. Man habe bereits „diverse einzelne Maßnahmen“ aus der Einigung mit dem NABU auf den Weg gebracht, sagte Umweltstaatsrat Michael Pollmann dem Abendblatt.

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Erheblichen Handlungsbedarf gibt es nach Ansicht des NABU in manchen Bereichen allerdings weiterhin. So mangelt es bei der Berichterstattung über die Umsetzung der Volksinitiative. Eine satellitengestützte Erfassung der tatsächlichen Versiegelung in Hamburg wurde beispielsweise auch nach zwei Jahren noch nicht umgesetzt.

NABU kritisiert Bebauung im „Grünen Netz“

Außerdem kritisiert der NABU, dass trotz der Vereinbarung großflächiger im sogenannten „Grünen Netz“ gebaut werden dürfe. Das „Grüne Netz“ besteht aus zwei Grünen Ringen und zwölf Landschaftsachsen, die sich zwischen den bebauten Gebieten vom Umland bis in die Innenstadt erstrecken. Das Gebiet umfasst auch viele wichtige Hamburger Grünanlagen, wie den Jenischpark, den Friedhof Ohlsdorf, das Niendorfer Gehege, oder auch die Vier- und Marschlande.

Aktuell wird nun der „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ ausgehandelt, indem im Detail geregelt wird, wie Hamburgs Grün künftig geschützt werden soll. Wie das Abendblatt berichtet, konnten Behörden, Bezirke und die städtischen Unternehmen nach langen Diskussionen nun eine Einigung erzielen.

Kritik von Umweltschützern: Stadt sucht Schlupflöcher bei Bebauung

„Die Tatsache, dass offensichtlich die Stadtentwicklungsbehörde nach Interpretationen und Schlupflöchern im Beschlusstext sucht, die ein Bauen ohne Kompensation ermöglicht, zeigt, wie wichtig es war, dem ungeregelten Grünschwund Leitplanken für die Inanspruchnahme von Grün durch die Volksinitiative entgegenzusetzen. Einseitig die Konditionen in einem nicht unerheblichen Punkt zu verändern, ist für den NABU ein echtes Ärgernis“, sagt Naturschutzreferent Dr. Christian Gerbich, der die Einigung 2019 auf Seiten des NABU mit ausgehandelt hatte.

Nach Einschätzung des Verbandes zeige sich insbesondere bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nach wie vor eine deutliche Schere zwischen dem öffentlich propagierten Bekenntnis zur „Grünen Stadt am Wasser“ und der Wirklichkeit. (hb)

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