• Die Stühle bleiben oben: Nach den Ferien bleibt die Präsenzpflicht in Hamburgs Schulen aufgehoben. Eltern sind angehalten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu behalten.
  • Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/

Schulen in Hamburg weiter dicht: So kriegen Eltern jetzt bezahlten Sonderurlaub

Es ist eine große Herausforderung für Familien in Hamburg: Bis Ende Januar ist die Präsenzpflicht an den Schulen der Stadt aufgehoben. Eltern sollen ihre Kinder nur in die Schule schicken, wenn „es zwingend notwendig ist“. Doch Homeoffice und Homeschooling vertragen sich nicht. Das haben viele im Frühjahr erfahren. Diesmal gibt es einen Ausweg: Eltern können bezahlten Sonderurlaub beantragen. Doch ausgerechnet in Hamburg hakt es.

Kurz vor Weihnachten hat die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz dahin gehend erweitert, dass Eltern Sonderurlaub nehmen können. So wurde dem Paragrafen 56 ein Halbsatz zugefügt, nach dem künftig auch dann ein Anspruch auf Entschädigung bei Lohneinbußen besteht, wenn in den Schulen die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Zuvor war die Voraussetzung für die Entschädigung, dass die Kinder vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt sein mussten oder dass Schule bzw. Kita von den Behörden geschlossen wurden.

Corona-Sonderurlaub: Staat zahlt 67 Prozent des Nettoeinkommens

Eltern, die nach den Ferien mit ihren Kindern zu Hause bleiben und dort nicht im Homeoffice arbeiten, bekommen 67 Prozent des Nettoeinkommens vom Staat. Das Maximum liegt bei 2016 Euro pro Monat. Das Geld gibt es also selbst dann, wenn es an der Schule eine Notbetreuung gibt bzw. einen Hybridunterricht auf Distanz.

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Anspruchsberechtigt sind alle erwerbstätigen Eltern von Kindern bis zum Alter von zwölf Jahren oder von Kindern mit Behinderungen. Bei Paaren stehen sowohl dem Vater als auch der Mutter jeweils zehn Wochen bezahlter Sonderurlaub zu. Alleinerziehende können 20 Wochen beantragen.  

Corona: Auch Selbstständige können Entschädigung beantragen

Die Regelung gilt für Angestellte genauso wie für Selbstständige. Für Letztere gilt als Grundlage für die Berechnung der Entschädigung der letzte Steuerbescheid.

Für weitere Informationen zur Antragstellung haben mehrere Bundesländer sich zusammengetan und eine eigene Internetseite zur Entschädigung nach dem Infektionsschutz bereit gestellt. Leider gehört Hamburg nicht dazu. Ratlose Eltern fragen sich jetzt, wie sie den bezahlten Sonderurlaub beantragen können. Anfragen der MOPO, wie die Antragstellung in Hamburg organisiert wird, konnte die Sozialbehörde leider nicht beantworten. (ng)

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