Schüsse in Hamburg: Freund auf offener Straße getötet: Staatsanwalt fordert lebenslang
Lohbrügge –
Zwei junge Männer wollen auf offener Straße in Lohbrügge einen Streit um Drogenschulden klären. Plötzlich fallen tödliche Schüsse. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der 29-jährige Salman A. für die Ermordung seines ehemaligen Freundes Dennis K. (†26) lebenslang büßen.
Die tödlichen Schüsse auf den 26-Jährigen waren nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ein Mord. Im Prozess um die Tat vom 27. Juni vergangenen Jahres forderte der Vertreter der Anklagebehörde am Dienstag eine lebenslange Haftstrafe.
Staatsanwalt: Schüsse nicht mit Notwehr gerechtfertigt
Die beiden Schüsse könnten nicht mit Notwehr gerechtfertigt werden. Der 29-jährige Salman A. habe weder im Affekt gehandelt, noch sei seine Steuerungsfähigkeit vermindert gewesen. „Der Angeklagte hat einen heimtückischen Mord begangen“, sagte der Staatsanwalt vor der Strafkammer am Landgericht.
Die beiden jungen Deutschen hatten sich auf dem Lohbrügger Markt verabredet, um über Schulden aus einem Drogengeschäft zu sprechen, das der Angeklagte eingefädelt haben soll. Angeblich hatte ein Lieferant aus den Niederlanden minderwertige Ware geliefert.
Salman A. fühlte sich bedroht – doch Dennis K. war unbewaffnet
Zu der Verabredung war der Jüngere in Begleitung zweier kräftiger Männer erschienen. Nach Angaben des Angeklagten forderte Dennis K. von ihm die sofortige Zahlung von 20.000 Euro. Er habe sich bedroht gefühlt, eine Pistole gezogen und auf den 26-Jährigen geschossen, als dieser den Arm nach hinten bewegte. Er habe geglaubt, sein Kontrahent habe auch zu einer Waffe greifen wollen. Diese Darstellung sei durch Gutachten zu den Schussverletzungen widerlegt worden, sagte der Staatsanwalt. Tatsächlich war der 26-Jährige unbewaffnet.
Angeklagter flüchtete nach der Tat in eine Shisha-Bar
Die Schüsse waren am frühen Abend vor zahlreichen Zeugen abgegeben worden. Das Opfer starb am Tatort. Ein Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes versorgte Zeugen und Angehörige des Opfers. Der Angeklagte war nach der Tat in eine Shisha-Bar geflüchtet. Später stellte er sich der Polizei. Einzelheiten der Tat konnten nach Angaben des Staatsanwalts nicht aufgeklärt werden, weil der Angeklagte seine SIM-Karte in die Toilette der Bar geworfen hatte.
Täter und Opfer waren als Kinder befreundet
Täter und Opfer seien als Kinder befreundet gewesen, sagte die Vertreterin der Nebenklage in ihrem Plädoyer. Der Angeklagte sei oft bei den Eltern des Getöteten zu Besuch gewesen und habe bei ihnen am Tisch gesessen. Für die Familie des Opfers sei die Tat unbegreiflich. Der Angeklagte habe sich im Prozess nur selbst entlasten wollen, er habe nicht ein Wort des Bedauerns geäußert.
Kein Grund, die lebenslange Strafe zu mildern
Angeblich hatte der 26-Jährige zwei Jahre vor der Tat einmal den Älteren bedroht und ihm eine Waffe an den Kopf gehalten. Er habe aber nicht geschossen und damit gezeigt, dass er dem Älteren nichts antun wollte, argumentierte die Anwältin der Hinterbliebenen. Die Verabredung am 27. Juni 2019 sei auf Initiative des Angeklagten zustande gekommen. Er hätte der Begegnung aus dem Weg gehen oder die Polizei einschalten können. Es gebe also keinen Grund, die bei Mord vorgeschriebene lebenslange Strafe zu mildern.
Die Verteidigung will am Freitag ihr Plädoyer halten. Nach dem letzten Wort des Angeklagten wird dann auch das Urteil erwartet. (dpa/mp)