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Schüler putzt sich die Nase
  • Hatschi! Kinder mit Erkältungssymptomen sollen sich nach einer Planung der Ampel ärztlich bestätigen lassen, dass sie kein Corona haben, sonst dürfen sie nicht in Schule oder Kita
  • Foto: picture-alliance / dpa | Heiko Wolfraum

Mit jedem Schnupfen zum Arzt? Corona-Pläne für Schulkinder sorgen für Ärger

Dürfen Kinder mit Schnupfen bald nur noch dann die Kita oder Schule besuchen, wenn eine Corona-Infektion von einem Arzt ausgeschlossen wurde? Das sieht eine geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor. Kinder- und Jugendärzte fürchten, dass ihre Praxen überrannt werden. Ihr Berufsverband hat sich nun in einem Brief an den Gesundheitsausschuss des Bundestags gewandt.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Covid-19 in den Paragrafen 34 aufgenommen wird. Dort stehen Krankheiten wie Pest und Cholera, bei deren Verdacht die Betroffenen keine Gemeinschaftseinrichtungen (wie Schulen und Kitas) betreten dürfen, bis ein Arzt die Ungefährlichkeit attestiert hat. Die Folge: Kinder mit Erkältungssymptomen müssten jedes Mal zum Kinderarzt, um Covid-19 ausschließen zu lassen. Auch bei einer Genesung würde ein negativer Antigen-Test nicht mehr ausreichen, sondern nur ein ärztliches Attest.

Protest der Kinderärzte: Zu strenge Regeln für Corona-Herbst

Dagegen protestiert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. In einem Brief an den Gesundheitsausschuss des Bundestags fordert er ein „dringendes Eingreifen“. Die Regelung bedeute eine extreme Verschärfung der Rechtslage, die in den 30 Monaten der Pandemie bisher nicht für notwendig gehalten wurde. Medizinisch-Infektiologisch könne sie nicht begründet werden. Auch der Hamburger Virologe Jonas Schmidt-Chanasit meldete sich auf Twitter zu Wort – und bezeichnet den Gesetzesentwurf als skandalös. „Was tun wir bloß unseren Kindern und Jugendlichen an?“, schreibt er über einen Auszug aus dem Brief an den Gesundheitsausschuss.

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Der Gesundheitsausschuss berät nun über die neuen Corona-Regelungen, die ab dem 1. Oktober gelten sollen. Vorher müssen Bundesrat und Bundestag dem Gesetzesentwurf zustimmen. (ps)

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