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  • Corona-Schnelltests sollen bald nicht nur in Praxen, Apotheken und Testzentren sondern auch in Unternehmen möglich sein (Symbolbild).
  • Foto: dpa

Schnelltests in Hamburg: Diese Betriebe brauchen ab heute ein Testkonzept

Einmal pro Woche sollen Firmen ihren Beschäftigten mindestens einen kostenlosen Schnelltest anbieten. Bis Anfang April wollen Bund und Länder diese Maßnahme umsetzen, so wurde es auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen. Es hapert allerdings an konkreten Vorgaben. Die MOPO erklärt, welche Betriebe in Hamburg ab Montag ein Testkonzept erstellen müssen. 

Dienstleistungen mit Körperkontakt wie Tattoo- und Kosmetikstudios müssen in Hamburg ab Montag zwingend ein Testkonzept für ihre Beschäftigten erstellen. In dem Konzept muss der Betrieb festhalten, wie die Beschäftigten wöchentlich mittels Schnelltest oder PCR-Test getestet werden. Testungen und Ergebnisse müssen schriftlich oder digital in einem „Testlogbuch“ dokumentiert werden.

Friseure, Kosmetik-, Tattoostudios: Testlogbuch für Mitarbeiter

Die Daten im Logbuch sind nur für diesen Zweck bestimmt und müssen nach vier Wochen gelöscht oder vernichtet werden. Der Betrieb muss das Logbuch der Behörde nur nach einer Aufforderung zum Beispiel zur Kontaktnachverfolgung vorlegen.

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In Betrieben mit Körperkontakt darf nämlich ab Montag die Maske abgelegt werden, wenn es für die Anwendung erforderlich ist zum Beispiel bei einer Rasur. Hierzu muss der Kunde allerdings einen negativen Corona-Test nachweisen können.

Hamburg: Das gilt für alle anderen Betriebe

Für Museen, Galerien, Fahr- sowie Flugschulen und alle anderen Betriebe gibt es nach Angaben der Sozialbehörde bisher keine Pflicht für ein Testkonzept. Auch eine regelmäßige Testung der Beschäftigten sei nicht verpflichtend. „Hintergrund ist, dass dort die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt.“

Wirtschaft will Schnelltests: Konkrete Vorgaben fehlen

Die Spitzen der deutschen Wirtschaft wollen die Corona-Tests bei den Beschäftigten in Deutschland erheblich ausweiten. „Testangebote in den Unternehmen laufen in diesen Tagen hoch“, teilte der Präsident des Bundesverband der Deutschen Industrie, Siegfried Russwurm am Donnerstag mit. Wer die Tests machen soll, für welche Unternehmen das gilt und wer das alles zahlt, ist weiter unklar.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) kündigte am Dienstag in einem Statement an, dass die Schnell- und Selbsttests in Unternehmen generell angeboten werden können. Für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sei aber keine Testpflicht vorgesehen.

Otto und Aldi kündigen Tests für Mitarbeiter an

Einige Unternehmen machten nun erste Ankündigungen. Der Hamburger Otto-Konzern will seinen Beschäftigten zeitnah zwei Selbsttest pro Woche anbieten. Auch eine Impfstrategie sei in Arbeit, sobald die Unternehmen in Deutschland dazu eine Genehmigung erhalten.

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Der Discounter Aldi will ab der kommenden Woche seinen Mitarbeitern einen kostenlosen Corona-Selbsttest pro Woche zur Verfügung stellen. Das Angebot gelte für alle Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice arbeiten könnten – also etwa für das Verkaufspersonal in den Märkten, teilten Aldi Nord und Aldi Süd mit.

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