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  • Ein Junge hat Husten und Halsweh - so kann er nicht in die Schule gehen (Symbolbild).
  • Foto: imago/Westend61

Rotznasen-Problem: Kinder dürfen nicht zur Schule – Elternsorge um verpassten Stoff

Nach den Herbstferien droht Hamburgs Schulen die nächste Erkältungswelle. Ein Problem für Kinder und Eltern – der Nachwuchs darf dann nicht in den Unterricht. Doch der Stoff muss trotzdem gelernt werden. Eltern sorgen sich nun darum, wie ihre Kinder den Unterrichtsstoff mitbekommen sollen. Kritik an der Schulbehörde kommt von der CDU.

„Der Schulsenator muss allen Schülern mit Erkältungssymptomen ermöglichen, den Unterrichtsstoff zu Hause nachzuholen“, argumentiert Stöver. „Dazu muss die Schulbehörde ein Konzept für digitale Verfahren an allen Hamburger Schulen entwickeln und diese bei der Umsetzung endlich umfassend unterstützen.“

Herbst in Hamburg: CDU kritisiert Schulkonzept

Die Regelungen der Schulbehörde sehen vor, dass Kinder mit Erkältungssymptomen wie trockenem Husten oder Halsschmerzen zu Hause bleiben, bis sie mindestens einen Tag lang symptomfrei sind.

Eine Ausnahme gibt es für Grundschüler, sie dürfen auch mit einer Schnupfnase am Unterricht teilnehmen. Ab Klasse fünf müssen Kinder mit einer durchgängig laufenden Nase zwei Tage zur Beobachtung zu Hause bleiben.

Corona: Schüler mit Rotznase bleiben zu Hause

Für viele berufstätige Eltern bedeutet diese Regelung, dass sie ihr Kind in diesem Herbst öfter mal zu Hause betreuen müssen und es Teile des Unterrichtsstoffs verpasst.

Schulbehörde sieht keinen Handlunsgbedarf

In einer Anfrage an den Senat wollte Stöver wissen, was die Behörde zu tun gedenkt. Doch die sieht keinen erhöhten Handlungsbedarf. In der Antwort auf die Senatsanfrage heißt es, dass auch vor der Corona-Pandemie das Versäumen des Unterrichts aufgrund einer Erkältung im Herbst und Winter nicht ungewöhnlich war.

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Die Schulbehörde empfiehlt Eltern und Schülern, sich bei Klassenlehrern oder Mitschülern über den verpassten Unterrichtsstoff zu informieren. Über die „allgemein etablierten Strukturen“ hinaus erscheinen der Behörde zusätzliche Empfehlungen nicht erforderlich.

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