Früher einmal waren sie Traumwagen: Rostige Auto-Schätze an Hamburgs Straßen
Früher einmal waren sie Traumwagen: Jaguar Mark 2 oder XJ, der erste Fünfer-BMW. Doch nun rosten sie in Vorgärten oder Tiefgaragen vor sich hin. Diese verrotteten automobilen Schönheiten entdeckten die MOPO-„Kolbenfresser“ mitten in Hamburg.
Früher einmal waren sie Traumwagen: Jaguar Mark 2 oder XJ, der erste Fünfer-BMW. Doch nun rosten sie in Vorgärten oder Tiefgaragen vor sich hin. Diese verrotteten automobilen Schönheiten entdeckten die MOPO-„Kolbenfresser“ mitten in Hamburg.
Eine stille Stellinger Seitenstraße unweit der A7. Wir waren auf der Suche nach einem „Lost Place“ und stießen in einem Vorgarten eines Einzelhauses auf den grünen Jaguar Mark 2. Diese herrlichen Fahrzeuge wurden 1959 bis 1969 gebaut und haben unter Fans Kultstatus.
- Quandt Dieser frühe 5er BMW stand am Diebsteichweg in Bahrenfeld.
Dieser frühe 5er BMW stand am Diebsteichweg in Bahrenfeld. - Quandt Ein rund 30 Jahre alter Opel Omega gammelt schon seit Jahren in einem Carport an der Weidenallee (Eimsbüttel) vor sich hin.
Ein rund 30 Jahre alter Opel Omega gammelt schon seit Jahren in einem Carport an der Weidenallee (Eimsbüttel) vor sich hin. - Quandt Diesen verlassenen Jaguar XJ entdeckten die MOPO-Reporter in einer Tiefgarage an der Feldstraße auf St. Pauli.
Diesen verlassenen Jaguar XJ entdeckten die MOPO-Reporter in einer Tiefgarage an der Feldstraße auf St. Pauli.
Warum aber lässt der Eigentümer dieses Schätzchen verrotten? Die Antwort ergibt sich, wenn man sich umsieht. Vor dem Haus steht noch ein vernachlässigter Porsche Cayenne der ersten Baureihe und ein mit Müll vollgestopfter alter VW Polo. Offenbar gehören sie alle einem Autohändler oder Sammler, der mit den Fahrzeugen überfordert ist und sich nicht mehr kümmert. Darf man denn einen abgemeldeten Jaguar in den Garten stellen? Grundsätzlich ja, es sei denn, vom Auto gehen Gefahren für die Umwelt aus, also beispielsweise wenn Öl ausläuft. Wenn sich der Oldtimer aber schon langsam auflöst, dann können die Behörden entscheiden, dass es sich hier um kein automobiles Kulturgut mehr handelt, sondern um Abfall – und der muss entsorgt werden. Das bestätigten 2022 Richter des Bayrischen Oberlandesgerichts.