• Stefani (14) besucht das Friedrich-Ebert-Gymnasium in Heimfeld.
  • Foto: Florian Quandt

Roma-Mädchen Stefani (14) : Warum ein Einser-Zeugnis nicht vor Abschiebung schützt

Die 14-jährige Stefani ist begabt und schreibt sehr gute Noten – dennoch wird das Roma-Mädchen im August voraussichtlich zusammen mit ihrer Mutter und den Geschwistern nach Montenegro abgeschoben werden. Kinder abgelehnter Asylbewerber können zwar durch hervorragende Schulleistungen den Aufenthaltsstatus ihrer Familie „retten“, aber die Hürden sind hoch.

Ein Kind muss mindestens 14 Jahre alt sein und mindestens vier Jahre lang „regelmäßig und erfolgreich“ eine Schule besucht haben, dann können seine guten Noten dafür sorgen, dass die Familie ausnahmsweise trotz eines abgelehnten Asylantrags in Deutschland bleiben darf – zumindest bis zur Volljährigkeit oder dem Schulabschluss des klugen Kindes. So regelt es das Aufenthaltsrecht. 

Roma-Mädchen Stefani (14): Abschiebung aus Hamburg droht

In Stefanis Fall heißt das: Zwei Jahre Schulbesuch reichen nicht, auch wenn sie die Zeit genutzt hat, sich mit Begabung und Fleiß von einer Analphabetin zu einer Einser-Schülerin hochzuarbeiten.

Damit gilt der Regelfall: Kinder sind an den Aufenthaltsstatus ihrer Eltern gekoppelt. Der Asylantrag ihrer Mutter wurde im März 2019, kurz nach der illegalen Einreise aus Montenegro, abgelehnt, seit September 2020 besteht Ausreisepflicht für die Mutter und ihre minderjährigen Kinder Stefani und Peter (13).

Montenegro gilt als sicherer Drittstaat

Montenegro gilt als sicherer Drittstaat, außerdem wäre die Familie in Deutschland von staatlicher Unterstützung abhängig, weil die Mutter als Analphabetin keine Arbeit fände. Das Bundesamt für Migration lehnt Asylanträge in so einem Fall ab. 

Letzte Hoffnung für abgelehnte Asylbewerber in Hamburg: der Eingabenausschuss der Hamburger Bürgerschaft. Hierhin kann sich jeder wenden, der einen Ablehnungsbescheid ungerecht findet. Wenn der Ausschuss einen Einzelfall für überprüfenswert erachtet, reicht er ihn an die Härtefallkommission weiter, das geschieht aber nur wenige Male im Jahr. Die Kommission kann im Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen empfehlen.

Hoffnung ist größer als die Chance auf Erfolg

Die Eingabe, die der Anwalt für Stefanis Mutter eingereicht hat, scheiterte bereits im Ausschuss. „Aufgrund der rechtlichen Situation und der vorgebrachten Gründe hat der Eingabenausschuss keine Möglichkeit gesehen, die Sache an die Härtefallkommission zu verweisen“, erklärt der Ausschussvorsitzende Ekkehard Wysocki (SPD) der MOPO.

Stefanis Lehrerin will nun als Privatperson eine weitere Eingabe einreichen, um ihre talentierte Schülerin vor der Abschiebung zu bewahren. Die Hoffnung ist größer als die Chance auf Erfolg: Dass Romakinder in Montenegro kaum Zugang zu Bildung haben, ist kein gerichtlich anerkanntes Abschiebehindernis.

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