Hund biss Kind (2) fast tot: Brisant! Hamburger hätte ihn gar nicht halten dürfen
Wie kann so etwas passieren? Trotz scharfer Hundegesetze und obwohl das Tier im Visier der Veterinärämter war, verletzte Hund Rocky die kleine Nisa (2) an Pfingsten lebensgefährlich und biss zuvor auch schon eine Siebenjährige. Wie jetzt herauskommt, durfte sein Herrchen Rocky schon längst nicht mehr halten. Aber wieso wurde ihm der Hund nicht weggenommen?
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Wie kann so etwas passieren? Trotz scharfer Hundegesetze und obwohl das Tier im Visier der Veterinärämter war, verletzte Hund Rocky die kleine Nisa (2) an Pfingsten lebensgefährlich und biss zuvor auch schon eine Siebenjährige. Wie jetzt herauskommt, durfte sein Herrchen Rocky schon längst nicht mehr halten. Aber wieso wurde ihm der Hund nicht weggenommen?
Das kleine Mädchen schwebt dank mehrerer Operationen nicht mehr in Lebensgefahr. Ob es für sein Leben lang Schäden behält, ist nicht bekannt. Das UKE äußert sich nicht zum Zustand des Kindes. Der Pitbull-Mischling Rocky hatte Nisa in der Rahlstedter Wohnung ihrer Großeltern in Kopf und Hals gebissen und auch nicht losgelassen, als ihre Oma ihr zu Hilfe kam. Der Halter des Hundes hielt sich zu dem Zeitraum in der Türkei auf. Ob er mittlerweile zurück ist – das weiß nicht einmal die Staatsanwaltschaft!
Rocky ist schon nach einem Beißvorfall 2019 als „gefährlicher Hund“ eingestuft worden. Damals hatte er im Bezirk Wandsbek ein kleines Mädchen (7) gebissen. Laut Staatsanwaltschaft Hamburg war das Kind damals zu Besuch bei einer Freundin. Im Haushalt ihrer Mutter lebte Rocky zu der Zeit – und dort kam es zu dem Beißvorfall. Dabei attackierte der Hund das Mädchen und biss es in Ohr und Hand.
Hund Rocky biss in Rahlstedt nicht zum ersten Mal zu
Die Sache ging vor Gericht und wurde gegen eine Geldstrafe eingestellt. Ob der Hund tatsächlich der Frau gehörte, oder womöglich der heutige Halter ihr Lebensgefährte war und schon damals Besitzer von Rocky? Das ist bisher unbekannt. Sein Name tauchte damals allerdings weder als Zeuge noch in der Schilderung der Angeklagten auf.
Das Bezirksamt Wandsbek hatte danach versucht, das Tier sicherzustellen, doch der Hund wurde angeblich damals an einen anderen Halter in Schleswig-Holstein abgegeben. Das örtlich zuständige Amt in Schleswig-Holstein wurde über den Halterwechsel und den Beißvorfall informiert und stufte den Hund daraufhin als „gefährlich“ ein. Aber auch hier ist unklar, ob der Hund wirklich abgegeben wurde, oder nur zum Schein.
Halter durfte gefährlichen Hund nicht mehr halten!
Wie die MOPO auf Nachfrage aus der Gemeinde Barsbüttel erfuhr, hätte der damalige Halter dort einige Nachweise erbringen müssen, um Rocky halten zu dürfen – schließlich war der als gefährlich eingestuft. Aber die erbrachte der Mann nicht. „Die Haltung des Hundes wurde untersagt, da eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nicht vorlag“, sagt Sprecherin Verena Godersky. „Der Hund wurde innerhalb der von uns gegebenen Frist abgegeben beziehungsweise uns wurde mitgeteilt, dass sich der Hund nicht in Barsbüttel aufhält.“
Offenbar ging das Versteckspiel mit Rocky dann wieder von vorn los. Erst kam er von Hamburg nach Schleswig-Holstein, um ihn nicht abgeben zu müssen. Als es dort auch nicht mehr ging, wurde er wieder heimlich nach Hamburg gebracht. Hier erhielt das Bezirksamt Wandsbek 2021 die Information, dass der Hund sich erneut in der Stadt aufhält. Bekannte Adressen wurden überprüft, doch von Rocky keine Spur – bis zu dem tragischen Beißvorfall vor einer Woche.
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Gegen den aktuellen Halter und seine Mutter (die Oma von Nisa) wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Dabei muss zunächst einmal geklärt werden, wer wann überhaupt wann Halter des Hundes war. Durch wie viele Hände er gegangen ist und wer dann jeweils über die Gefährlichkeit des Hundes informiert war. Eins zeigt sich schon jetzt: Das Hundegesetz ist offenbar ein ziemlich zahnloser Tiger, wenn es um das Verhindern schwerer Beißvorfälle geht.