• Bei der Festnahme des Kindermörders Martin N., auch „Maskenmann“ genannt, mussten die Ermittler mit dem Beschuldigten kooperieren.
  • Foto: Carmen Jaspersen/dpa-Pool/dpa

Richter verweigert Haftbefehl: Wie der „Maskenmann“ mit einem Trick überführt wurde

Kindermörder überführt: Um den sogenannten „Maskenmann“ Martin N. festnehmen zu können, musste die Sonderkommission mit dem Beschuldigten zusammenarbeiten. Zehn Jahre später erinnert sich der damalige Leiter noch immer an die skurrile Situation.

Bei der Festnahme des als „Maskenmann“ bekannten Kindermörders Martin N. vor genau zehn Jahren mussten die Ermittler beim Zugriff in Hamburg auf die Kooperation des Beschuldigten setzen.

Bei der Aktion am 13. April 2011 habe es keinen Haftbefehl gegeben, weil der Ermittlungsrichter keinen Serienzusammenhang gesehen habe, erinnerte sich der damalige Leiter der Sonderkommission, Martin Erftenbeck, in einem Interview des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Dadurch sei der Druck noch mal gestiegen.

Sonderkommission musste mit Täter kooperieren

„Wir mussten es in einem persönlichen Kontakt zu dem Beschuldigten erreichen, dass er mit uns zusammenarbeiten und auch mitfahren würde zu einer Vernehmung nach Verden. Und dieser erste Moment war eben dann der entscheidende.“

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Martin N. willigte damals ein, mit nach Verden zu fahren, wo er auch vom Profiler Alexander Horn vernommen wurde. Am zweiten Tag gestand er drei Morde an Jungen. Damals sei eine Riesenlast von der Kommission und ihm selber abgefallen, so Erftenbeck.

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In Deutschland hatte der „Maskenmann“ jahrelang kleine Jungen missbraucht und drei von ihnen im Alter von 8, 9 und 13 Jahren ermordet. Zwischen 1992 und 2001 schlich er sich in Norddeutschland nachts maskiert an die Betten seiner Opfer. (dpa/lehe)

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