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Rapper Gzuz (bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß) verlässt mit seinem Anwalt Christopher Posch einen Gerichtssaal im Landgericht.
  • Gangster-Rapper Gzuz sitzt nun im Gefängnis. (Archivbild)
  • Foto: dpa | Daniel Reinhardt

Revision abgeschmettert: Rapper Gzuz muss in den Knast

Rap-Millionär Gzuz („187 Strassenbande“) muss in den Knast: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat seine Revision verworfen. Damit ist das Landgerichtsurteil vom März 2022 rechtskräftig: achteinhalb Monate Haft plus eine Geldstrafe von 414.000 Euro (180 Tagessätze à 2300 Euro) wegen Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat das Urteil überprüft und keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt. Damit ist das Ende eines langen juristischen Tauziehens erreicht.

In erster Instanz war Gzuz (34), bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß, im September 2020 vom Amtsgericht Hamburg zu 18 Monaten Haft und 510.000 Euro Geldstrafe (300 Tagessätze á 1700 Euro) verurteilt worden – nach einem turbulenten Prozess mit erbitterten Wortgefechten zwischen Richter und Angeklagtem. „Sie inszenieren sich als Gangster-Rapper und wollen als Straftäter behandelt werden. Jetzt werden sie als Straftäter gewürdigt“, sagte Amtsrichter Johann Krieten in seinem Schlusswort.

Johann Krieten, Richter am Amtsgericht, und Kristoffer Jonas Klauß (33) alias Rapper Gzuz (Archivfoto). picture alliance/dpa
Johann Krieten, Richter am Amtsgericht, und Kristoffer Jonas Klauß (32) alias Rapper Gzuz.
Johann Krieten, Richter am Amtsgericht, und Kristoffer Jonas Klauß (33) alias Rapper Gzuz (Archivfoto).

Haftstrafe: Gzuz muss hinter Gitter

Der Rapper legte Berufung ein, der Fall landetet beim Landgericht, das im März 2022 die Haft auf achteinhalb Monate verkürzte und die Geldstrafe um fast 100.000 Euro reduzierte. Gzuz mache mit seinem Image als Gangster-Rapper Geld und Straftaten wie das Rumgeballer an Silvester seien für ihn „wirtschaftlich von Vorteil“, so die Vorsitzende als Begründung für die immer noch hohe Geldstrafe von 414.000 Euro. Auch dieses Urteil wollte der Angeklagte nicht akzeptieren, scheiterte nun jedoch mit seiner Revision.

Und das sind die Gründe für den nun unabwendbaren Knastaufenthalt des Gangsterrappers: In einer von Gzuz angemieteten Wohnung war im April 2018 ein verbotener „Polenböller“ gefunden worden, außerdem filmte er sich Silvester 2018 beim Abfeuern einer Gaspistole (und postete das Video auch noch), obwohl er längst keine Waffen mehr besitzen durfte. Später wurden in dem Haus, das der Rapper mit Frau und Töchtern bewohnt, eine ungeladene Schreckschusspistole, ein Schalldämpfer und ein Teleskop-Schlagstock sowie Platzpatronen gefunden.

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Letzter Anklagepunkt: Im März 2020 hat Gzuz eine junge Frau an der Nase verletzt. Er hatte zunächst einem Selfie zugestimmt und als sie ihn wegen eines weiteren Fotos bedrängte, schlug der Angeklagte in Richtung der Geschädigten und traf sie im Gesicht. 

Seit mehr als zehn Jahren hatte der selbsternannte Gangster-Rapper immer wieder gegen Gesetze verstoßen. Während der nun verurteilten Taten stand er bereits unter Bewährung und Führungsaufsicht – was ihn offenbar wenig beeindruckte. Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte ihm keine gute Sozialprognose, damit war eine weitere Bewährungsstrafe ausgeschlossen, auch wenn Jonas Klauß sich vor dem Landgericht reuig gegeben hatte.

Wann sich die Zellentür hinter dem Rapper schließt, ist noch nicht klar. Die Akten gehen jetzt zur Staatsanwaltschaft, die für die Vollstreckung des Urteils zuständig ist. In den kommenden Wochen wird Gzuz dann eine Ladung zum Haftantritt vorfinden.

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