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Wer Essen aus dem Restaurant holt, nimmt oft auch Müll mit. Das soll sich jetzt ändern.
  • Wer Essen aus dem Restaurant holt, nimmt oft auch Müll mit. Das soll sich jetzt ändern.
  • Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Restaurants müssen neuen Service anbieten – doch es gibt Kritik

Essen zum Mitnehmen: Kunden dürfen jetzt Mehrwegverpackungen für ihre Speisen und Getränke verlangen. Das besagt die sogenannte Mehrwegangebotspflicht, die seit dem 1. Januar 2023 gilt – und Müll vermeiden soll. Doch die Dehoga kritisiert: Die neue Verpflichtung sei für die Gastronomen mit viel Aufwand und Kosten verbunden.

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. So sollen laut Bundesumweltministerium insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks müssen nun zum Beispiel entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf allerdings nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Es ist aber erlaubt, die Mehrwegverpackung gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird.

Dehoga: „Viel Aufwand und Kosten für die Betriebe“

Die neue Pflicht gilt auch für Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Cateringbetriebe. Davon ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Kunden haben in diesen Betrieben allerdings die Möglichkeit, sich ihre Speisen und Getränke in selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse füllen zu lassen.

Was bedeutet diese Neuerung für die Gastronomen? Die Betriebe sind laut dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga verpflichtet, Gäste auf die Möglichkeit hinzuweisen, Waren auch in Mehrwegverpackungen zu erhalten. In der Verkaufsstelle muss das deutlich sichtbar gemacht werden. Bei einer Lieferung muss dieser Hinweis zum Beispiel im Flyer aufgedruckt sein. Die neue Verpflichtung ist dem Verband zufolge für die Branche mit viel Aufwand und Kosten verbunden. „Für die allermeisten Betriebe bedeutet das verpflichtende Vorhalten von Mehrwegbehältnissen zusätzliche Belastungen“, sagte eine Dehoga-Sprecherin.

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Wer gegen die neuen Vorschriften verstoßt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Für den Umweltverband BUND geht der Schritt in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Er fordert eine ausnahmslose Mehrwegpflicht, da er fürchtet, dass viele Händler weiter Einweg als Standard anbieten werden. (dpa)

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