Rentner kann sich Mieterhöhung nicht leisten – Vermieter gibt eiskalten „Ratschlag“
Seit mehr als 40 Jahren lebt Peter Barthels in seiner Wohnung in Horn. Der ehemalige Busfahrer bezieht eine kleine Rente, die gerade so eben zum Leben ausreicht. Als sein Vermieter eine saftige Erhöhung der Miete ankündigt, wendet der 75-Jährige sich an den Mieterverein. Was der daraufhin zu hören kriegt, ist so krass, dass der Verein Alarm schlägt. „So geht es nicht“, schimpft Vorsitzender Rolf Bosse.
Es geht um den Fall des Rentners Peter Barthels. Der 75-Jährige war früher Busfahrer bei der Hochbahn. Seit 41 Jahren lebt er schon in seiner 56 Quadratmeter großen Drei-Zimmer-Wohnung an der Horner Landstraße in Horn. Aber ob er da noch lange wohnen bleiben kann, das ist fraglich.
Sieht so die Zukunft aus? Sind alte Leute mit kleiner Rente bald gezwungen, einen Minijob anzunehmen – als Aufsicht in der Spielhalle oder nachts in einer Tankstelle – , um sich ihre Miete noch leisten zu können? Der Fall eines 75-jährigen und obendrein gesundheitlich angeschlagenen Rentners aus Horn ist so krass, dass der Mieterverein zu Hamburg Alarm schlägt. „So geht es nicht“, schimpft Vorsitzender Rolf Bosse und greift den Vermieter scharf an.
Es geht um den Fall des Rentners Peter Barthels. Der 75-Jährige war früher Busfahrer bei der Hochbahn. Seit 41 Jahren lebt er schon in seiner 56 Quadratmeter großen Drei-Zimmer-Wohnung an der Horner Landstraße in Horn. Aber ob er da noch lange wohnen bleiben kann, das ist fraglich.
Mieterhöhung: „Das kann ich nicht bezahlen“
Barthels Nettorente ist mit 1350 Euro ziemlich knapp bemessen. Deshalb reißt die Miete – sie beträgt aktuell rund 550 Euro – ein dickes Loch in seine Geldbörse. Da bleibt kaum noch genug zum Leben. „Gut, dass ich Kinder habe, die manchmal für mich einkaufen gehen.“
Groß ist der Schreck, als kürzlich ein Brief der Hausverwaltung IFI Falkenried Immobilien GmbH im Kasten liegt: Darin wird Barthels eine saftige Mieterhöhung angekündigt. Die Kosten für eine Wärmedämmung der Fassade will der Vermieter auf die Bewohner umlegen. 112 Euro monatlich kommen da zusätzlich auf den 75-Jährigen zu.

„Das kann ich nicht bezahlen“, sagt der Rentner und wendet sich hilfesuchend an den Mieterverein zu Hamburg, der daraufhin die Hausverwaltung anschreibt und darauf aufmerksam macht, dass eine solche Mieterhöhung eine „soziale Härte“ für Peter Barthels darstelle. Nach der angekündigten Modernisierungsmieterhöhung werde Barthels‘ Miete rund 50 Prozent der Rente ausmachen – das sei unzumutbar.
Modernisierungsmieterhöhungen: Bei „sozialer Härte“ muss der Mieter nicht zahlen
Wie reagiert der Vermieter darauf? Zeigt er Verständnis? Herz? Nein! Der beauftragt vielmehr den Hamburger Rechtsanwalt Wolfram Seischab damit, den Einwand zurückzuweisen. Am Ende seines Briefes schreibt der Jurist, der 75-jährige Mieter habe „im Übrigen die Möglichkeit, neben seiner Rente einen Minijob auszuführen, so wie es viele tun. Dann ist er auch in der Lage, die Miete zu bezahlen.“

Rrrrummms! Für Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg eine „Unverschämtheit“ und ein „Eingriff in die persönliche Freiheit des Mieters. Soweit kann es doch wohl nicht gehen, dass ein Vermieter seine betagten Bewohner auffordert, nebenbei noch zu arbeiten.“
Was Peter Barthels da gerade widerfährt, passiert möglicherweise bald vielen älteren Mitbürgern mit kleiner Rente. Angesichts der Klimaziele, die sich die Bundesregierung gesetzt hat und neuer gesetzlicher Regelungen für Wohngebäude, müssen in den kommenden Jahren Millionen von Häusern in Deutschland gedämmt bzw. modernisiert werden. Da kommen riesige Belastungen auf Mieter zu. Gerade auf die, die weniger gut betucht sind.
Die Rechtslage bei Modernisierungsmieterhöhungen ist kompliziert. Baut ein Vermieter in sein Mietshaus eine Solaranlage ein, dämmt er das Gebäude, sorgt er für besseren Schallschutz oder leitet er andere Maßnahmen ein, die dabei helfen, Energie zu sparen, das Klima zu schützen und die Wohnqualität zu verbessern, dann kann er acht Prozent der angefallenen Kosten auf die Jahresmiete umlegen – maximal aber drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.
Soziale Härte liegt vor, wenn die Miete 30 Prozent des Einkommens auffrisst
Wenn allerdings eine „unzumutbare Härte“ vorliegt, hat ein Mieter die Möglichkeit, sich gegen die Modernisierungsmieterhöhung zu wehren. „Das Problem dabei ist, dass der Gesetzgeber nicht genau definiert hat, wann eine unzumutbare Härte vorliegt“, sagt Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg. „Als Richtwert hat sich in der Rechtsprechung allerdings eine Mietbelastung von ca. 30 Prozent des Einkommens durchgesetzt. Das bedeutet, wenn die Miete nach Abschluss der Baumaßnahme 30 Prozent oder mehr des Haushaltsnettoeinkommens ausmacht, kann die Modernisierungsmieterhöhung zurückgewiesen werden.“

Damit ist Peter Barthels also völlig im Recht. Denn schon jetzt – also ohne die angekündigte Mieterhöhung – macht seine Miete mehr als ein Drittel seiner Rente aus.
Damit hat die MOPO auch die Hausverwaltung IFI Falkenrief Immobilien GmbH konfrontiert. Die ruderte daraufhin ganz schnell zurück. Anwalt Seischab klingt mit einem Mal sehr viel freundlicher als zuvor: „Selbstverständlich werden von unserer Mandantin soziale Härten berücksichtigt.“
Dringender Rat: Modernisierungsmieterhöhungen immer genau überprüfen lassen
Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg weist abschließend noch daraufhin, dass jeder Mieter gut beraten sei, Modernisierungsmieterhöhungen genau überprüfen zu lassen. In vielen Fällen würden Vermieter versuchen, Kosten auf die Bewohner umzulegen, die gar nicht umlagefähig sind.
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Was er damit meint? „Umlegen kann der Vermieter nur die Modernisierung selbst, nicht etwa Reparaturen. Um ein Beispiel zu nennen: Ist die Fassade, die mit einem Wärmeverbundsystem isoliert werden soll, rissig und undicht und der Putz bröckelt, dann ist nur das Anbringen der Wärmeschutzplatten selbst umlagefähig – nicht aber das Abdichten und Reparieren der Hauswand.“
Bosse weiter: „Als Faustregel gilt, dass bei solchen angeblichen Modernisierungen die Hälfte der Kosten gar nicht auf die Modernisierung selbst entfallen. Ich kann den Mietern also nur zurufen: Lasst Euch nicht vom Vermieter ins Bockshorn jagen! Überprüft die Rechnungen ganz genau!“