Trotz klarer Beweise: Rocker lehnt Deal im Waffenhandel-Prozess ab
Es geht um halbautomatische Waffen und Munition im Wert von 10.000 Euro: Seit Montag muss sich ein Rocker vor dem Landgericht Hamburg wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Einen möglichen Deal mit dem Gericht lehnen seine Verteidiger ab. Sie erklären: Es war alles ganz anders.
Es geht um halbautomatische Waffen und Munition im Wert von 10.000 Euro: Seit Montag muss sich ein Rocker vor dem Landgericht Hamburg wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Einen möglichen Deal mit dem Gericht lehnen seine Verteidiger ab. Sie erklären: Es war alles ganz anders.
Der Angeklagte Karen K. (35), ein bulliger Typ mit rasiertem Nacken, grinst seine Kumpels im Zuschauerraum an, macht ein Handzeichen. Er wirkt entspannt.
Dabei hätte er allen Grund besorgt zu sein: K., der bis kurz vor seiner Haft Glasfaserkabel verlegte, ist wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Schusswaffen und unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt.
Hamburg: Bandidos-Rocker wegen Waffenhandel vor Gericht
Laut Anklage soll Karen K., Mitglied der Rocker-Bande Bandidos, am 16. August 2022 zwei Männern in einem Restaurant in Oststeinbek Waffen und Munition im Wert von 10.000 Euro verkauft haben. Eine halbautomatische Pistole und 50 Patronen Munition sollen bereits im Restaurant den Besitzer gewechselt haben. Ein Repetiergewehr mit Zielfernrohr, ein Revolver, Patronen und eine Pistole sollen bei einem Waffenlager in Asendorf (Kreis Harburg) an die Käufer übergeben worden sein.
Am 20. August 2022 werden bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Angeklagten in Langenbek zudem eine vollautomatische Kurzwaffe, ein Schalldämpfer, ein Laserpointer und ein Faustmesser (im Kleiderschrank) gefunden.
Prozess: Richter bietet Deal an – Verteidigung lehnt ab
Der Richter zeigt sich offen für eine Verständigung. Der Vorschlag des Gerichts: Wenn Karen K., Vater einer vierjährigen Tochter, ein umfassendes Geständnis ablegt und im Laufe des Prozesses keine weiteren Straftaten aufgedeckt werden, bekäme er eine Haftstrafe zwischen vier und viereinhalb Jahren.
Für die Verteidigung keine Option: Die Strafe sei „unvertretbar hart“. Außerdem soll es sich bei dem Waffenkäufer um einen V-Mann gehandelt haben, zu dem es auch einige Fragen zur klären gebe. Sie plädieren für ein Strafmaß zwischen zwei Jahren und elf Monaten und drei Jahren und sechs Monaten. Man sei erfreut, wenn es da von Seiten des Gerichts Bewegung gäbe, so die Verteidiger.
Die gibt es jedoch nicht. Der Staatsanwalt verweist auf die sehr eindeutige Beweislage im Falle des Angeklagten. Auch der Richter sieht keinen Anlass, an dem Verständigungsvorschlag etwas zu ändern. Nach langem Hin und Her trägt einer der Verteidiger die Einlassung des Angeklagten vor – ohne jedoch dem Deal zuzustimmen.
Waffendeals: Angeklagter Rocker bestreitet Verkauf
Ob sich der Angeklagte mit der Ablehnung des Deals und seiner Aussage einen Gefallen tut? Es ist zumindest fraglich. Denn wie Karen K. seinen Verteidiger vortragen lässt, sei er zwar nicht der Verkäufer der Waffen, habe den Deal jedoch vermittelt. Demnach wurde Karen K. Mitte August kontaktiert. Erst sei es dem Mann nur um Autos gegangen, dann kam die Frage, ob der Rocker auch Waffen organisieren könnte. Er habe daraufhin den Kontakt zwischen dem Käufer und einem Verkäufer hergestellt. Man habe sich letztendlich auf einem Feldweg bei Asendorf getroffen, wo der Verkäufer einen ganzen Kofferraum mit Waffen präsentierte. Der Käufer habe 6000 Euro an den Verkäufer bezahlt.
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Die Scorpion, eine Klein-Maschinenpistole, die in der Wohnung von Karen K. gefunden wurde, habe er bereits vor dem Deal gekauft – weil er sie gut fand. Der Prozess wird am Dienstag, 14. Februar, fortgesetzt.