Block-Streit: Politiker sollten Druck machen – warum die Kinder nicht gefragt wurden
Neuer Tiefpunkt im Sorgerechtsstreit um die Block-Kinder: Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat am Freitag das Wohnhaus der Mutter Christina Block und das Hotel des Großvaters Eugen Block nach Beweismitteln durchsucht. Es geht darum, aufzuklären, wer den Auftrag zu der Silvester-Entführung gegeben hat. Unterdessen wird bekannt, welche hochrangigen Politiker die Hamburger Millionärsfamilie in Stellung gebracht haben soll, um das Anliegen der Mutter in Dänemark durchzusetzen.
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Neuer Tiefpunkt im Sorgerechtsstreit um die Block-Kinder: Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat am Freitag das Wohnhaus der Mutter Christina Block und das Hotel des Großvaters Eugen Block nach Beweismitteln durchsucht. Es geht darum, aufzuklären, wer den Auftrag zu der Silvester-Entführung gegeben hat. Unterdessen wird bekannt, welche hochrangigen Politiker die Hamburger Millionärsfamilie in Stellung gebracht haben soll, um das Anliegen der Mutter in Dänemark durchzusetzen.
Um 6 Uhr morgens kamen die Ermittler, um die Villa von Christina Block (50) in Ohlsdorf sowie das familieneigene Fünf-Sterne-Hotel „Grand Elysée“ (Rotherbaum) zu durchsuchen, Emails und Daten zu sichern und herauszufinden, wer die Männer geschickt hat, die in der Silvesternacht nach Dänemark brausten und die Kinder beim Feuerwerkgucken von einer dänischen Café-Terrasse entführten. Sie habe damit nichts zu tun, hatte die Mutter sich über ihren Anwalt Otmar Kury eilig gegen den naheliegenden Verdacht gewehrt.
Und ihr Vater? Der Großvater der Kinder, Steakhaus-Gründer Eugen Block (83), hatte auf dem Neujahrsempfang in seinem Hotel ein „himmelschreiendes Unrecht“ beklagt. Auch Christina Block hatte sich an die Gäste gewandt: „Wo Unrecht erkannt und bereits beurteilt wurde, muss dies strikt und schnell umgesetzt werden.“
Jedem Anwesenden war klar, dass sie über ihr eigenes Erleben spricht. Zweieinhalb Jahre lang hat ihr Ex-Mann Stephan Hensel die gemeinsamen Kinder Klara (13) und Theodor (10) von der Mutter ferngehalten, hat sich über deutsche Gerichtsentscheidungen hinweg gesetzt und der Mutter nicht einmal das Umgangsrecht ermöglicht, das ein dänisches Gericht ihr im Februar 2023 zugesprochen hatte.
Kubicki und Gabriel sollen sich eingesetzt haben
Von vier Kindern lebt nur noch die zweitälteste Tochter (15) bei der Mutter, auch dem Mädchen wurden im August 2021 die Geschwister entzogen, vom eigenen Vater. Die älteste der Schwestern (17) war im Sommer 2021 auf eigenen Wunsch zu ihrem Vater und dessen neuer Frau gezogen, erhob in der Folge Gewalt-Vorwürfe gegen ihre Mutter.
Im Kampf um die Kinder und Enkel soll die Familie Block auch den ehemaligen Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) sowie den Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) um Hilfe ersucht haben, schreibt aktuell der „Spiegel“. Nach Informationen des Magazins setzten die Spitzenpolitiker sich vor längerer Zeit mit der Deutschen Botschaft in Kopenhagen in Verbindung, um dem Anliegen der Familie mütterlicherseits Nachdruck zu verleihen.
Aber wieso musste Christina Block ihre Kinder am 5. Januar nach einem gerichtlichen Eilverfahren an den Mann zurückgeben, der sich an nichts hält, was die Gerichte von ihm verlangen? An einen Mann, den die Hamburger Staatsanwaltschaft gerade mit aller Kraft wegen Kindesentziehung vor ein Hamburger Gericht bringen will? Das ist die strafrechtliche Seite.
Familienrecht: Es geht nur um das Kindeswohl
Das Familienrecht jedoch tickt ganz anders und sorgt sich nicht um das Rechtsempfinden der Eltern: „Jeder Familienrichter und jede Familienrichterin weiß, dass von den Eltern emotional und menschlich manchmal mehr verlangt wird, als sie zu leisten im Stande sind“, sagt Gerichtssprecher Kai Wantzen, selbst Familienrichter: „Aber bei allem Mitgefühl für die Eltern, geht es eben nicht um ihr Wohl, sondern um das ihrer Kinder.“
Die Block-Kinder wurden ihrem Vater beim Anschauen des Silvester-Feuerwerks entrissen: „Wenn Kinder in eine so schlimme Situation gebracht werden, drängt sich die sofortige Rückkehr in das gewohnte Umfeld auf, um die akute Belastung zu lindern.“
Aber die Kinder sind doch unversehrt bei der Mutter aufgetaucht? Und dasselbe Gericht, das Hanseatische Oberlandesgericht OLG, hat ihr doch 2021, als der Vater die Kinder einfach bei sich in Dänemark behielt, das alleinige Sorgerecht zugesprochen? Wieso nun dieser Sinneswandel?
„Die Rückhol-Aktion darf in ihrer Schädlichkeit nicht dadurch bagatellisiert werden, dass die Kinder äußerlich unverletzt bei der Mutter angetroffen wurden“, so Wantzen: „Der Standpunkt, der Mutter hätten die Früchte dieser Aktion allein deshalb erhalten bleiben müssen, weil der Vater die Kinder schon früher hätte herausgeben müssen, degradiert die Kinder zu Vermögensgütern ihrer Eltern, vergleichbar einem Buch, das ausgeliehen und nicht zurückgebracht wurde und sich dann plötzlich wieder beim Eigentümer befindet.“
Warum wurden die Kinder im Eilverfahren nicht gefragt?
Aber hätte das Gericht in dem Eilverfahren die Kinder nicht wenigstens fragen müssen, ob sie wirklich zurück nach Dänemark wollen? Das hätte das Gericht tatsächlich gerne getan, so Wantzen, aber über das Jugendamt habe man erfahren, dass die Mutter sich zu einem möglichen Gespräch mit den Kindern „sehr zurückhaltend“ geäußert habe: „Sie hat sich dann beim Gericht auch nicht wegen einer Anhörung der Kinder gemeldet, sodass das Gericht davon ausgegangen ist, dass sich eine Anhörung jedenfalls nicht kurzfristig realisieren lassen würde.“
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Inzwischen hat ein dänisches Gericht dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Beide Eltern haben auch in Hamburg das alleinige Sorgerecht beantragt, das OLG hatte sich jedoch im November 2023 für nicht zuständig erklärt, weil die Kinder in Dänemark leben. Christina Blocks Beschwerde dagegen läuft noch.