„Rassistisches Profiling“: Nach Klatsche vor Gericht – Polizei geht in Berufung
Barakat H. hat gewonnen. Vor Gericht, gegen die Hamburger Polizei. Seine Anklage: Die Beamten hätten ihn mehrfach anlasslos und rechtswidrig auf Drogen kontrolliert – aufgrund seiner schwarzen Hautfarbe. Die Richter gaben ihm recht, den Aspekt der Hautfarbe verhandelten sie jedoch nicht. Die Hamburger Innenbehörde geht nun in Berufung.
Barakat H. hat gewonnen. Vor Gericht, gegen die Hamburger Polizei. Seine Anklage: Die Beamten hätten ihn mehrfach anlasslos und rechtswidrig auf Drogen kontrolliert – aufgrund seiner schwarzen Hautfarbe. Die Richter gaben ihm recht, den Aspekt der Hautfarbe verhandelten sie jedoch nicht. Die Hamburger Innenbehörde geht nun in Berufung.
Das will die Polizei nicht so stehen lassen: Im August 2020 entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass die Polizei-Kontrollen gegen Barakat H. rechtswidrig waren. Die Vorraussetzungen für eine Identitätskontrolle hätten nicht vorgelegen, begründete das Gericht sein Urteil. Die Innenbehörde hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Am Mittwoch wird das Verfahren wieder aufgenommen. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zwei Termine (19.01. und 26.01.) für die Verhandlung angesetzt.
Innenbehörde geht in Berufung
Der Hintergrund: Seit April 2016 setzt die Hamburger Polizei die „Taskforce BtM“ ein und kontrolliert sogenannte „gefährliche Orte“ in Hamburg, die für Drogen-Deals bekannt sind – auf St. Pauli, in St. Georg und in der Schanze.
Barakat H. geriet ins Visier der Beamten. Mehrfach wurde er auf die Davidwache auf St. Pauli gebracht und wegen möglichen Drogenbesitzes kontrolliert. Ohne Anhaltspunkte, die ihn überhaupt zu einem Verdächtigen gemacht hätten. Der Kläger sprach von mindestens zehn Kontrollen in den letzten Jahren. Vor Gericht wurden zwei Vorfälle aus den Jahren 2014 und 2018 verhandelt. Für Barakat H. ist klar: Es handelt sich um „Racial Profiling“.
Polizei weist Vorwurf des „Racial-Profiling“ zurück
„Ich wohne hier in St. Pauli seit 2016. Seitdem habe ich viele rassistische Kontrollen und mehrere Verhaftungen erlebt, nur, weil ich schwarz bin. Meine weißen Freunde werden hingegen nur kontrolliert, wenn sie mit mir gemeinsam unterwegs sind. Ich bekomme teilweise Platzverweise vor meiner eigenen Haustür. Auch meine afrikanischen Bekannten werden bei Festnahmen unverhältnismäßig brutal behandelt“, sagt Barakat H. – und ergänzt: „Mit diesen brutalen und rassistischen Polizeimaßnahmen muss nun endlich Schluss sein.“
Das könnte Sie auch interessieren: Gegen Racial Profiling: Hamburger Polizei soll bald Quittungen ausstellen
Auf Nachfrage der MOPO sagte ein Sprecher der Innenbehörde, das man den Fall aufgrund des noch laufenden Verfahrens derzeit nicht kommentiere. Nach dem Urteil im August sagte die Polizei-Sprecherin Sandra Levgrün: „Insgesamt wurden an den identifizierten Brennpunkten mehr als 170.000 Kontrollen auf Basis einer entsprechenden Lagebewertung durchgeführt.“ Herkunft oder Hauptfarbe wären und seien dabei kein alleiniges Kriterium für ein polizeiliches Einschreiten“. (vd)