Radikale Änderung beim Anwohnerparken: Das gilt jetzt für Betriebe, Handwerker & Co.
Ende März stoppte Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) überraschend die Ausweisung neuer Anwohnerparkzonen. Diese sorgen in der Stadt immer wieder für Zündstoff, besonders bei Gewerbetreibenden und Handwerkern, die kein Anrecht auf Parkplätze rund um ihren Firmensitz oder bei Kundenbesuchen haben. Der Grünen-Politiker lud die Beteiligten deshalb seit Mai zum Austausch ein. Jetzt stehen die ersten Ergebnisse fest.
Ende März stoppte Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) überraschend die Ausweisung neuer Anwohnerparkzonen. Diese sorgen in der Stadt immer wieder für Zündstoff, besonders bei Gewerbetreibenden und Handwerkern, die kein Anrecht auf Parkplätze rund um ihren Firmensitz oder bei Kundenbesuchen haben. Tjarks lud die Beteiligten deshalb im Mai zu einem Runden Tisch ein. Jetzt stehen die ersten Ergebnisse fest.
Die Ungleichbehandlung zwischen Anwohnern und Gewerbetreibenden müsse beendet werden, formulierte Bezirksgeschäftsführer der Handelskammer, Jan-Oliver Siebrand, die Forderungen im Mai. „Erreichbar zu sein ist für Unternehmen schließlich ein entscheidender Standortfaktor.“
Diese Änderungen gibt es jetzt beim Anwohnerparken
66.800 Unternehmen und damit 39 Prozent aller der Handelskammer zugehörigen Unternehmen hätten ihren Betriebssitz in Gebieten, in denen eigentlich nur Anwohner parken dürfen. Bedeutet: Sie dürfen ihre Autos rund um die Firma höchstens drei Stunden für drei Euro pro Stunde parken – ansonsten hagelt es Knöllchen. Für sie gibt es zwar bereits die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen, Kritiker bemängelten allerdings bereits oft, dass diese zu aufwendig seien und auch nicht zu 100 Prozent genehmigt werden.
Dem kommt die Verkehrsbehörde jetzt entgegen: Wie die MOPO erfuhr, beschlossen sie am Runden Tisch zusammen mit der Handwerkskammer, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Sportbund Hamburg sowie der Handelskammer weitere Parkerleichterungen für Betriebe, Institutionen und Vereine.
Das könnte Sie auch interessieren: Hamburger Handwerker verzweifelt: Schwer beladen: Aber wo sollen wir bloß noch parken?
„Eine Berechtigung zum Parken ohne Parkschein und Höchstparkdauer in der jeweiligen Bewohnerparkzone soll für ein Fahrzeug erteilt werden, wenn es für Transporte des Betriebes notwendig und geeignet ist, kein anderes Verkehrsmittel dafür geeignet und kein eigener privater Parkplatz vorhanden ist“, heißt es ab jetzt in der neuen Regelung. Bisherige Kriterien für eine Ausnahmegenehmigung, wie die Häufigkeit der Transporte oder im Umfeld vorhandene weitere Parkmöglichkeiten fallen ab sofort ersatzlos weg.
Die Genehmigungsquote für die Gewerbetreibenden und Handwerker habe sich in den vergangenen Monaten bereits deutlich erhöht, betont Verkehrsbehörden-Sprecher Dennis Heinert. Seit März entsprach diese laut ihm 80 Prozent, bedeutet 160 von circa 200 Anträgen wurden bewilligt. Zum Vergleich: In den vergangenen Jahren lag die Quote bei etwa 45 Prozent.
Gespräche um Anwohnerparken gehen noch weiter
Damit ist der Runde Tisch aber noch nicht fertig: Die Gesprächsrunden gehen weiter und es werden auch vorerst weiterhin keine neuen Anwohnerparkzonen ausgewiesen. Schließlich reichen diese Erleichterungen den Verhandlungspartnern der Behörde noch lange nicht. Bei Kundenbesuchen in Gebieten mit Anwohnerparken gäbe es ja weiterhin Probleme.
Hamburg hat zwar bereits eine Bundesinitiative angestoßen, nach der Gewerbetreibende offiziell einen Bewohnerstatus erlangen können, aber bis darüber entschieden sei, brauchen Hamburgs Handwerker schnelle Lösungen, forderte Handwerkskammer-Präsident Hjalmar Stemmann und brachte unter anderem pauschale Parkausweise für Handwerker ins Spiel.