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  • Foto: picture alliance/dpa

Prozess um „Parkbankcrew“ in Hamburg: Schlechte Nachricht für die Angeklagten

Der Prozess der „Parkbankcrew“ geht in die nächste Runde. Jedem Angeklagten waren im Vorfeld zwei Pflichtverteidiger genehmigt worden. Die Vorsitzende Richterin gab jetzt aber bekannt: Mehr als einen Pflichtverteidiger pro Angeklagten wird es nicht geben!

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits bei Prozesseröffnung Beschwerde beim Oberlandesgericht gegen die doppelten Pflichtverteidiger eingelegt. Die Vorsitzende Richterin gab am Donnerstag bekannt: Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag auf zwei Pflichtverteidiger, nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft, ab.

Die Richterin unterbrach die Verhandlung für eine Dreiviertelstunde, um den anwesenden Verteidigern Gelegenheit zur Besprechung  mit ihren Mandanten zu geben.

Vorwurf: Verabredung zu schwerer Brandstiftung an mehreren Hamburger Orten

Den drei Angeklagten wird gemeinschaftliche Verabredung zu schwerer Brandstiftung vorgeworfen. Die beiden Männer im Alter von 27 und 31 Jahren sowie eine 28-jährige Frau sollen in der Nacht zum 8. Juli vergangenen Jahres, dem zweiten Jahrestag des „G20-Gipfel“, möglichst zeitgleiche Brandanschläge an vier Orten in Hamburg geplant haben.

Eines der Ziele soll das Wohnhaus von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) gewesen sein. Genau wie beim Prozessauftakt wurden die Angeklagten mit lautem Jubel aus dem Zuschauerraum begrüßt. (sr/dpa)

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