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  • Foto: picture alliance/dpa

Prozess um Hamburger Stadtplan-Erben: Muss Falk jetzt mehrere Jahre hinter Gitter?

Im Prozess gegen den Hamburger Unternehmer Alexander Falk beteuerte dieser erneut seine Unschuld. Dem prominenten Stadtplan-Erben wird vorgeworfen, den Auftrag gegeben zu haben, einen Anwalt zu attackieren. Jetzt soll er für sechs Jahre hinter Gitter – das fordert zumindest die Staatsanwaltschaft.

Falk habe lediglich den Auftrag erteilt, von dem Anwalt oder anderen Kanzleiangehörigen Daten zu beschaffen, sagte er am Dienstag vor dem Frankfurter Landgericht. Wie schon im vorherigen Verlauf des Prozesses, beteuerte er damit erneut seine Unschuld. Der 50-Jährige führte in seiner Stellungnahme genau aus, wann und an wen der Auftrag ging. Er habe aber niemanden beauftragt, dem Juristen Gewalt anzutun.

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Die Verteidigung beantragte am Dienstag erneut, ein türkisches Brüderpaar zu vernehmen, das den Datendiebstahl durchführen sollte – und somit bezeugen könne, dass lediglich dies beauftragt wurde, nicht aber die Gewalttat. Die Vernehmung hatte das Gericht zuvor bereits mit dem Hinweis abgelehnt, dass der Aufenthaltsort der Männer in der Türkei nicht bekannt sei.

Vor 10 Jahren: Falk soll Anwalt-Attacke in Auftrag gegeben haben

Im Februar 2010 wurde dem Wirtschaftsanwalt von bisher unbekannten Tätern in Frankfurt ins Bein geschossen. Der Jurist arbeitete zu diesem Zeitpunkt an einer Millionenklage gegen Falk.

Der 50-Jährige Unternehmer bestritt die Vorwürfe schon zu Prozessbeginn im vergangenen Jahr. Auch den Auftrag zum letztlich gescheiterten Datendiebstahl hatte er bereits eingeräumt. Mit den Daten habe er seine Unschuld in dem Hamburger Zivilverfahren beweisen wollen.

Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft für Falk

Falk habe sich der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte Staatsanwältin Nicole Metcalf am Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt. Daher fordert sie jetzt sechs Jahre Haft für den Unternehmer.

Staatsanwältin: Falks Auftrag ist ein Angriff auf den Rechtsstaat

Metcalf sagte, das Verfahren habe gezeigt, dass bei Falk kriminelle Energie und Rechtsfeindlichkeit vorliege. Er habe den Auftrag zu dem Angriff erteilt, der als Angriff auf den Rechtsstaat zu werten sei. Rechtsanwälte habe er in Mails als „hintertriebene und unverschämte Saubande“ und „aggressive Köter“ bezeichnet. Eine Tonaufnahme nach der Tat zeige, dass er zufrieden und schadenfroh gewesen sei. Das Opfer bezeichne er darauf als „Bazille“.

Dem Schuss voraus gegangen seien Einschüchterungsversuche und Bedrohungen, darunter ein Angriff mit einem Vorschlaghammer auf die Haustür des Juristen. Die Tat sei Falk von den beauftragten Tätern per SMS verschlüsselt angekündigt worden, hier sei die Rede von einem Kuraufenthalt gewesen, den die Oma nun erhalte.

Zugleich milderte die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf ab: Angeklagt worden war Falk noch wegen versuchter Anstiftung zu einem Tötungsdelikt, dies habe sich in dem Verfahren aber nicht erhärtet.

Hauptzeuge bestochen: Verteidigung fordert Freispruch für Falk

Die Verteidigung forderte Freispruch. Die Anklage beruhe auf Hypothesen, Spekulationen und Vorurteilen, sagte Rechtsanwalt Björn Gercke. Die Staatsanwaltschaft habe von ihrem Hauptbelastungszeugen ein „Aussagekonstrukt“ völlig ungeprüft übernommen. Dabei sei dessen Schilderung, Falk habe am helllichten Tag in einem Hamburger Steakrestaurant in Anwesenheit von Unbekannten den Auftrag zu dem Angriff gegeben, unwahrscheinlich und unglaubwürdig.

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Der Zeuge habe für seine Aussage zudem 100.000 Euro von den Arbeitgebern des Anwalts erhalten. Gercke sprach von einer noch nie dagewesenen „geldgetriebenen Falschaussage“. Die Aufnahme, die Falks Schuld belegen solle, habe sich als geschnitten und damit manipuliert erwiesen. Falk sei damit erpresst worden.

Schon über ein Jahr dauert der Prozess um den Hamburger Stadtplan-Erben inzwischen an – am kommenden Donnerstag (12 Uhr) soll nun endlich ein Urteil verkündet werden. (dpa/se)

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