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IS-Rückkehrerin vor Gericht
  • Die Angeklagte IS-Rückkehrerin steht zwischen ihren Verteidigern in einem Saal des Oberlandesgericht.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Markus Scholz

IS-Rückkehrerin hat junge Frau als Sklavin gehalten und gequält – Haft!

Sie wurde wie Vieh gehalten, geschlagen und immer wieder vergewaltigt. Eine jesidische Zeugin schildert vor dem Oberlandesgericht Hamburg ihre grausamen Erlebnisse in IS-Gefangenschaft. Schuld an ihrer Qual hat auch eine zweifache Mutter aus Bremen, die sich 2014 der Terrororganisation angeschlossen hatte. Am Mittwoch wurde die IS-Rückkehrerin für ihre Taten verurteilt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat am Mittwoch eine IS-Rückkehrerin aus Bremen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Staatsschutzsenat sprach die 34-jährige Mutter zweier Kinder wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung schuldig.

IS-Rückkehrerin wegen Beihilfe zum Völkermord schuldig gesprochen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau, die Ende der 1990er-Jahre als Kind zusammen mit ihren Eltern vor den Taliban aus Afghanistan nach Deutschland geflohen war, Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) war. Sie war im April 2014 über die Türkei nach Syrien ausgereist und damit ihrem Bruder gefolgt, der sich zuvor bereits radikalisiert hatte.

Die 34-Jährige habe in Deutschland zunächst ein eher westliches Leben geführt. Sie habe sich dem IS dennoch bewusst angeschlossen, so der Vorsitzende Richter. Ihr sei klar gewesen, dass der IS eine weltumspannende Herrschaft anstrebte und das „mit den Mitteln von Mord und Totschlag“ erreichen wollte. Der Grund für ihre Entscheidung: „Sie war von ihrem bisherigen Leben enttäuscht und hatte schlechte Erfahrungen mit ihren bisherigen Beziehungen gehabt.“

Im IS-Gebiet angekommen, heiratete die Deutsche den Angaben zufolge einen anderen IS-Kämpfer aus Bremen nach islamischem Ritus. Gemeinsam hätten sie regelmäßig nach Moscheebesuchen öffentlichen Bestrafungen der Terrormiliz beigewohnt – Steinigungen und Hinrichtungen inklusive. Dadurch, dass sie eine Wohnung von Menschen, die durch den IS vertriebenen worden waren, für sich in Anspruch nahm, habe sie sich der Beihilfe zu Kriegsverbrechen schuldig gemacht.

Nachdem ihr erster Mann – wie auch ihr Bruder – bei Kämpfen getötet worden war, ging sie nach Angaben des Richters nacheinander drei weitere Ehen mit IS-Kämpfern ein. Dreimal sei sie schwanger geworden, ein Kind sei tot geboren worden.

Syrien: 34-jährige Bremerin hält Jesidin als Sklavin

Ihren letzten IS-Ehemann heiratete sie 2017. Er habe ihr zunächst verschwiegen, dass er eine Jesidin als Sexsklavin hielt. Als die Angeklagte es herausfand, habe sie den Mann nach der Eheschließung aufgefordert, die Sklavin zu verkaufen. Dieser weigerte und sie fügte sich. Mehr noch: Die 34-Jährige nahm die Dienste der Frau, die als Zeugin und Nebenklägerin an dem Verfahren teilnahm, „als Haussklavin in Anspruch“, sagte der Richter.

Der IS hatte die religiöse Minderheit der Jesiden im Nordirak 2014 überfallen, auch das Dorf der Zeugin. Männer, die nicht unmittelbar zum Islam übertraten, seien sofort getötet worden, sagte der Richter. Frauen und Mädchen seien vielfach als Sklavinnen in die IS-Gebiete verschleppt und dort misshandelt worden. „Die Zeugin leidet noch heute an ihrem mehr als dreijährigen Martyrium.“

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Bei der Strafzumessung, mit der es zwei Jahre unter der Forderung der Bundesanwaltschaft blieb, berücksichtigte das Gericht unter anderem die lange Zeit, die die Angeklagte seit ihrer Flucht aus dem IS-Gebiet und ihrer Gefangennahme, in einem kurdischen Lager zugebracht hatte. Erst Anfang Oktober vergangenen Jahres war sie nach Deutschland zurückgebracht und noch am Flughafen in Frankfurt festgenommen worden. Seither saß sie in Untersuchungshaft. (vd/dpa)

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