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Prozess in Hamburg: Nachbar ermordete Malin M., während ihr Mann unter der Dusche stand

Im Prozess um die Ermordung von Malin M. (†22) in Eimsbüttel hat das Landgericht den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. In der Urteilsbegründung kamen schockierende Details der Tat zur Sprache.

Eine 22-Jährige ist frisch verheiratet, renoviert mit ihrem Mann die neue gemeinsame Wohnung in Eimsbüttel – und wird am späten Ostermontag von einem Nachbarn ermordet. Vor Gericht räumt Damian W. (35) ein, für den Tod der jungen Frau verantwortlich zu sein und spricht von einer Tragödie. Die Strafkammer verurteilt den Bauarbeiter am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung einer anderen Frau.

Richter zum Angeklagten: „Katastrophe verschuldet“

„Es ist keine Tragödie, wie Sie es formuliert haben, es ist eine von Ihnen verschuldete Katastrophe“, sagt der Vorsitzende Richter Joachim Bülter zum Angeklagten.

Video: Mord in Eimsbüttel

Bülter schildert die Geschehnisse in der Nacht zum 23. April 2019 so: Die 22-Jährige kommt am Abend von einem Besuch bei einer Freundin nach Hause. Ihr Mann hat zusammen mit einem Freund neue Küchengeräte eingebaut. Der Ehemann geht duschen, während sie beginnt, ihm als Pausenimbiss für den nächsten Arbeitstag Spiegeleier zu braten und Brötchen aufzubacken. Währenddessen klingelt es. Ihr Mörder steht vor der Tür.

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Vorsitzender Richter Joachim Bülter 

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picture alliance/dpa

Angeklagter wollte seine Nachbarin vergewaltigen

Was sie nicht weiß: Der Angeklagte hat bei flüchtigen Begegnungen im Treppenhaus ein Auge auf sie geworfen. Wie der Richter weiter ausführt, hat er sie von einem Laubengang aus in der Küche beobachtet. Zuvor hat er stundenlang Pornos auf seinem Handy geschaut und Aufputschmittel genommen.

Möglicherweise hat er den Freund gehen sehen, ihn mit dem Ehemann verwechselt und glaubt, seine Gelegenheit sei gekommen. An der Wohnungstür bringt er die Frau in seine Gewalt, eventuell mit Hilfe eines Messers, wie Bülter sagt.

Hamburg: Frau wehrt sich gegen Angreifer, schreit um Hilfe

Im Flur seiner Wohnung will er sie vergewaltigen, doch die 22-Jährige wehrt sich gegen den sportlichen Bauarbeiter. Im Wohnzimmer stürzt sie mit dem Hinterkopf gegen eine Tischkante. Schwer verletzt leistet sie noch heftigen Widerstand. Er versucht ihren Gürtel zu öffnen und den Reißverschluss ihrer Hose aufzuziehen. Doch sie schreit laut um Hilfe.

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April 2019: Blumen und Kerzen stehen vor dem Tatort, einem Wohnhaus in Eimsbüttel. 

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Daniel Bockwoldt/picture alliance/dpa

Er bekommt Angst, dass die Nachbarn etwas mitbekommen und will sie um jeden Preis zum Schweigen bringen. „Nun trat der Angeklagte mindestes drei Minuten lang mehrfach mit dem beschuhten Fuß auf den Hals der Geschädigten, bis diese verstarb“, sagt Bülter auf Grundlage der rechtsmedizinischen Gutachten.

Nach der Tat durchs Treppenhaus geschleift

Nach der Tat habe der Angeklagte die Tote durch das Treppenhaus zum Hof geschleift. „Klang, klang“ – so habe ein Zeuge das Geräusch beschrieben, das er kurz vor Mitternacht hörte, sagt Bülter. Der Angeklagte habe die Leiche in seinem Auto wegbringen wollen. Er zieht sie weiter über den Innenhof bis an die Straße, wo er sie hinter einer Hecke an einer Hauswand ablegt. Vor dem geplanten Abtransport beseitigt der Angeklagte Spuren, zerstört das Handy seines Opfers.

Ehemann stand während der Tat unter der Dusche

Der Ehemann hat unter der Dusche nichts gehört, wundert sich über den eingeschalteten Backofen und Herd. Die Hausschlüssel seiner Frau sind da, nur die Wohnungstür steht offen. Er versucht sie auf dem Handy zu erreichen. Währenddessen alarmiert der Zeuge die Feuerwehr.

Die Rettungssanitäter finden keine verletzte Frau und rufen die Polizei wegen einer mutmaßlichen Entführung. Kurz danach entdeckt eine Passantin die Tote an der Hauswand. Die Polizisten nehmen den 35-Jährigen noch in der Nacht fest.

Angeklagter hatte schon mehrere Frauen misshandelt

Der Angeklagte hat bereits vor dem Mord mehrere andere Frauen misshandelt. 2015 lernt er eine 18-Jährige kennen und beginnt eine Beziehung. Ein Jahr später beichtet sie ihm einen Seitensprung. Von da an schlägt und tritt er sie, wenn sie einen „Fehler“ macht, wie Bülter berichtet. Aus Angst schläft sie jeden Tag mit ihm.

Am 6. August 2018 bekommt sie heftige Faustschläge ins Gesicht – weil der Reis des ihm servierten Essens kalt ist. Blutend und in Todesangst flüchtet sie auf den Balkon, traut sich aber nicht, um Hilfe zu rufen. Zurück in der Wohnung bekommt sie weitere Faustschläge, Fußtritte und fällt gegen einen Tisch. An den Haaren schleift er sie in den Flur – und geht schlafen.

Richter: „Frauenverachtende Grundhaltung“

Auch in seinem Heimatland Polen hat der Angeklagte früher schon zwei Frauen attackiert, wie das Gericht erfährt. Er misshandelte die Mutter seiner Kinder. Eine andere Frau bedrohte er auf offener Straße mit einem Messer und brachte sie in seine Gewalt. Eine psychiatrische Sachverständige bescheinigt dem 35-Jährigen eine „frauenverachtende Grundhaltung“. Er sei narzisstisch, impulsiv und leicht zu kränken.

Der Vorsitzende Richter sagt zum Angeklagten: „Sie sind kein für jeden Mitmenschen gefährlicher Gewalttäter (…). Aber es gibt eine dunkle Seite. Das betrifft die Gewalt gegenüber Frauen, wenn es um die Durchsetzung sexueller Bedürfnisse geht.“ (dpa)

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