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  • Foto: picture alliance/dpa

Prozess gegen Falk-Erben aus Hamburg: Entscheidet ein Tonband über das Urteil?

Auf der Anklagebank sitzt ein prominenter Hamburger Unternehmer, der einst zu den 100 reichsten Deutschen gehörte. Er soll den Auftrag gegeben haben, einen Anwalt zu attackieren. In dem komplexen Verfahren wird nun das Urteil erwartet.

Nach fast einem Jahr bewegt sich der Prozess gegen den Hamburger Unternehmer Alexander Falk auf das Ende zu. Angeklagt wurde der Erbe des gleichnamigen Stadtplan-Verlags, weil er einen Anschlag auf einen Frankfurter Anwalt in Auftrag gegeben haben soll. Der Jurist arbeitete an einer Millionenklage gegen Falk, ihm wurde im Februar 2010 von bisher unbekannten Tätern ins Bein geschossen. Falk bestritt die Vorwürfe schon zu Beginn des Prozesses im August vergangenen Jahres wortreich.

Zum Unschuldsbeweis: Falk gab Datendiebstahl in Auftrag

Im Mittelpunkt des Verfahrens sollte eine heimlich angefertigte Tonbandaufnahme aus einem Restaurant in der türkischen Metropole Istanbul stehen, auf der sich der 50-Jährige mit äußerst anerkennenden Kommentaren zu den Schüssen auf den Anwalt hervortut. Die Schadenfreude ihres Mandanten bestritt zwar auch die Verteidigung nicht. Doch die Aufnahme erwies sich als an mehreren Stellen geschnitten.

Falk, der nach dem Verkauf des bekannten Stadtplan-Verlags in Internetunternehmen investierte und zwischenzeitlich zu den 100 reichsten Deutschen gehörte, hatte zu Prozessauftakt eingeräumt, Datendiebstahl unter anderem bei dem später angeschossenen Anwalt in Auftrag gegeben zu haben. Er habe mit den Daten seine Unschuld in einem Hamburger Zivilverfahren beweisen wollen, in dem es um Schadenersatz in mehrfacher Millionenhöhe im Zusammenhang mit dem Verkauf seines ehemaligen Unternehmens Ision ging. Falk war deshalb bereits wegen versuchten Betrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Ermittlungen im Falk-Prozess jahrelang ergebnislos

Er habe den Juristen aber nie tot sehen wollen, sagte Falk in seiner ungewöhnlichen Eröffnungsrede vor dem Frankfurter Landgericht: „Einen feigen Anschlag in Auftrag zu geben, widerspricht allem, was mir wichtig ist, meiner Erziehung, meinen Werten, meinem Sportsgeist.“ Mit der Tonbandaufnahme sei er jahrelang erpresst worden, sagte der frühere Multimillionär.

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Die Ermittlungen zu dem Schuss in Frankfurt waren lange ergebnislos verlaufen, bis sich 2017 ein Kronzeuge meldete – ein polizeibekannter Mann, der von seiner Aussage profitierte, indem er durch sie an eine Belohnung von 100.000 Euro gelangte, die die frühere Großkanzlei des Anschlagsopfers ausgelobt hatte. Der Zeuge berichtete, Falk habe den Mordauftrag im September 2009 in einem Hamburger Steakhaus erteilt und 200.000 Euro dafür zahlen wollen.

Urteil im Falk-Prozess am 9. Juli möglich

Falks Frau warf dem Zeugen in dem Prozess vor, ihre Familie erpresst zu haben, die Verteidigung nannte den Mann einen Kriminellen. Immer wieder und von mehreren Seiten war in dem Prozess von Erpressung, Einschüchterung, Bedrohung und Bestechungsversuchen berichtet worden.

Falk sitzt seit September 2018 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn an wegen versuchter Anstiftung zum Mord und Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung. Das Gericht stufte die Vorwürfe inzwischen auf Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung zurück. Anträge der Verteidigung, Falk aus der Haft zu entlassen, lehnte es aber bislang ab. Auch auf die Corona-Pandemie und die fünf minderjährigen Kinder des Angeklagten hatten die Anwälte vergeblich verwiesen.

Am kommenden Dienstag (7. Juli) könnten in dem verzwickten Fall die Plädoyers gehalten und, wenn dies abgeschlossen ist, am folgenden Donnerstag (9. Juli) das Urteil verkündet werden. 

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