„Dreist“: Hamburger Fußballer erschleicht sich Hartz IV – und grinst vor Gericht
Er hatte sich Sozialhilfe in Deutschland erschlichen, obwohl er zeitgleich bei einem polnischen Verein sein Gehalt verdiente. Zudem kassierte er bei einer Wohnung Mieteinnahmen ab. In einem Betrugsprozess wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht Hamburg das Urteil gegen einen Profifußballer gesprochen, der in seiner Jugend auch für den HSV und den FC St. Pauli spielte.
Er hatte sich Sozialhilfe in Deutschland erschlichen, obwohl er zeitgleich bei einem polnischen Verein sein Gehalt verdiente. Zudem kassierte er bei einer Wohnung Mieteinnahmen ab. In einem Betrugsprozess wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht Hamburg das Urteil gegen einen Profifußballer gesprochen, der in seiner Jugend auch für den HSV und den FC St. Pauli spielte.
Im Gerichtssaal sieht man dem 30-jährigen Tarik S. (Name geändert) an, dass er so gar keine Lust auf die Verhandlung hat. Er schaut desinteressiert in der Gegend herum, knackt seine Finger- und hin und wieder seine Nackengelenke und grinst fast höhnisch in den Zuschauerraum.
Hamburg: Ex-HSV-Fußballer wegen Betrug zu Geldstrafe verurteilt
In zwei Fällen soll S., der in seiner Jugend auch für den HSV und den FC St. Pauli kickte, betrogen haben: Zunächst soll er im Mai 2019 vom deutschen Jobcenter Sozialleistungen für seinen Lebensunterhalt erhalten haben, obwohl er kurz nach der Beantragung zunächst für Nejmeh Sporting Club in Beirut und anschließend für den polnischen Erstligaverein Bruk-Bet Termalica spielte. Von Letzterem erhielt er, so verkündete es die Richterin, 3500 Euro Grundgehalt monatlich. Sein Lebensmittelpunkt befand sich zudem damals nicht in Deutschland.

Im zweiten Fall soll er eine Wohnung in der Randstraße in Stellingen angemietet und ebenfalls mithilfe von Jobcenter-Leistungen finanziert haben. Er vermietete sie jedoch unter und kassierte zusätzlich die Mieteinnahmen. Eine der geladenen Zeugen war eine ehemalige Untermieterin, die die Vorwürfe bestätigen konnte.
„Ich weiß, eigentlich sagt man, Betrug ist Betrug. Aber das hier ist wirklich dreist“, sagte die Staatsanwältin. Die Richterin stimmte ihr zu: „Da gehört schon ein bisschen mehr kriminelle Energie dazu.“ Es war auch nicht S.‘ erstes Verfahren: Vor einigen Monaten stand er bereits wegen des Besitzes eines Schlagrings vor Gericht.
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Verurteilt wurde er schließlich zu 130 Tagessätzen in Höhe von je acht Euro. Die Verteidigung hatte sich etwas weniger, die Anklage etwas mehr gewünscht. Insgeheim schienen aber alle Beteiligten froh, dass der ansonsten schweigende Angeklagte seinen Verteidiger sein Eingeständnis verkünden ließ. Wie er die Strafe und die Rückzahlungen von um die 10.000 Euro an das Jobcenter leisten wird, bleibt schleierhaft – momentan ist er arbeitslos, erhält kein Bürgergeld und lebt von Verwandten und Darlehen.