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  • Zum 31. Dezember dieses Jahres soll die Filiale in der Hohenluftchaussee 26 schließen. 
  • Foto: Patrick Sun

Post-Ärger in Hamburg: Wichtige Filiale dicht – Anwohner stinksauer!

Hoheluft-West –

„Ich bin empört“, schreibt eine Hamburgerin über den Facebook-Post, in dem sie in einer privaten Stadtteil-Gruppe zur Demonstration aufruft. Im Fokus ihres Unmuts: die örtliche Postfiliale in der Hoheluftchaussee 26, die dichtmachen soll.

Anwohner scheinen empört über die plötzliche Verkündung der Schließung. Ein Zettel, der um eine Postfigur in der Straße hängt, verkündet das Post-Aus – warum die Filiale zum 31. Dezember geschlossen werden soll, wird den Anwohnern dort allerdings nicht mitgeteilt.

Digitalisierung führt zu Filialschließungen bei der Post

Die Postbank, zu der die Filiale gehört, begründet die Schließung auf Anfrage der MOPO mit der Veränderung des Marktes und des Kundenverhaltens. Durch die zunehmende Digitalisierung würden daher Produkt- und Serviceangebote verändert.

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Die Entscheidung sei jedoch nicht leicht gefallen, betont Hartmut Schlegel, Sprecher der Postbank. „Auch wenn es auf den ersten Blick anders scheint, rechnet sich eine Filiale nicht mehr überall. Dies ist leider auch hier der Fall.“ Gleichzeitig teilt Schlegel mit, dass das Angebot an Post- und Paketdiensten vor Ort auch in Zukunft bestehen bleibe und durch den Kooperationspartner Deutsche Post sichergestellt wird.

Nachfolge-Postfiliale schon in Planung

Die plant derweil schon den Nachfolgestandort in der Hoheluftchaussee 85. Die Filiale ist von Montag bis Freitag von jeweils 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 16 Uhr geöffnet, damit „nach wie vor eine kunden- und nachfragegerechte postalische Versorgung der Bevölkerung“ gegeben ist, wie Maike Wintjen von der Deutschen Post mitteilt.

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In der Nähe der alten Postfiliale würden sich auch Alternativen im Klosterstern 5, Eppendorfer Weg 109 und in der Eppendorfer Landstraße 23-25 befinden. Wintjen weist außerdem darauf hin, dass gemäß der Regelungen der Postuniversaldienstleistungsverordnung eine stationäre Einrichtung in maximal 2000 Metern Entfernung für Kunden erreichbar, sowie mindestens je Fläche von 80 Quadratkilometern eine Einrichtung vorhanden sei.

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